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Mütter Rentenerhöhung 2014

Mütterrente & Rentenreform 2014 Gewinner & Verlierer

30. Januar 2014

Foto Mutter mit Kind

Rentenreform 2014: Mütterrente

Die durchschnittliche Rente einer Frau in Nordrhein-Westfalen beträgt 490 Euro. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben sich viele Frauen über die höhere Mütterrente gefreut.

Die Freude war aber bei zahlreichen Frauen nur von kurzer Dauer, da die Mütterrente mit der Grundsicherung verrechnet wird.

Altersarmut wird in der Zukunft an der Tagesordnung sein

Entpuppt sich die Erhöhung der Mütterrente etwa als Rentenschwindel? Die meisten Frauen freuten sich über die neue Rentenreform, bis sie erfuhren, dass die Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Von der Rentenerhöhung profitieren also nur Rentnerinnen, die eine hohe Rente bekommen. Den Frauen, denen nur eine kleine Rente zusteht, bringt die Mütterrente gar nichts, da sie von der Grundsicherung wieder abgezogen wird. Diese Frauen machen also plus/minus null.

Die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater, Marina Herbrich, erklärte, dass die Rente mit der Grundsicherung verrechnet wird und Frauen mit einem geringeren Alterseinkommen nicht von der Erhöhung profitieren würden. Sie werden also künftig nicht mehr Geld in der Geldbörse haben. Mit der Mütterrente kann die Altersarmut nicht bekämpft werden.

Frauen, die eine gute Rente bekommen, erhalten stattdessen noch mehr Geld.

Mehr Rente für Mütter = weniger Grundsicherung

293.000 Frauen sollen derzeit aufgrund der Erhöhung der Rente eine geringere Grundsicherung bekommen.

Marina Herbrich erklärte, dass die Mütterrente nur für eine Verschiebung von finanziellen Mitteln sorge. Die logische Konsequenz sei, dass die Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird, die dann letztendlich kleiner ausfällt. Herbrich versteht nicht, warum sich die Rentnerinnen darüber ärgern.

Nur Frauen mit hohem Rentenanspruch profitieren

Einen Anspruch auf die Mütterrente in Höhe von 28 Euro pro Kind haben nur Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben. Für Kinder, die danach geboren wurden, gibt es drei Rentenpunkte. Die Bundesregierung stockt allerdings, wenn man die Grundsicherung berücksichtigt, nur die Renten der Frauen auf, die bereits eine bessere Rente bekommen.

Wird die Witwenrente auch angerechnet?

Frauen, die eine Witwenrente erhalten, stehen vor dem gleichen Problem, wie die Frauen, die im Alter die Grundsicherung bekommen. Der zusätzliche Rentenpunkt für die Kindererziehung wird als Einkommen betrachtet. Witwen profitieren also ebenfalls nicht von der Rentenerhöhung.

Dadurch wird zunehmend vermutet, dass es sich bei diesem Vorgehen um Rentenschwindel handelt. Kritik wurde auch in Sachen Rente mit 63 ohne Abzüge laut Rentenreform 2014 laut.

Viele Frauen müssen staatliche Leistungen beziehen

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gab an, dass in Deutschland im Jahr 2013 293.000 Frauen im Alter von über 65 zu wenig Rente bekamen als das es zum Leben ausgereicht hätte. All diese Frauen waren und sind dazu gezwungen, staatliche Leistungen zu beantragen, um überhaupt irgendwie über die Runden zu kommen.

In Zukunft wird die Anzahl der Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, steigen. Von 2011 bis heute ist die Zahl der Hilfebedürftigen um 6,6 Prozent gestiegen. Mit einem weiteren Anstieg muss gerechnet werden. In Anbetracht dieser Tatsache gewinnt die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung.

Finanzierung der Mütterrente und der Rentenreform 2014

Nicht nur für die Mütterrente werden finanzielle Mittel benötigt, sondern im Allgemeinen für die Rente. Doch wo sollen die Mehrkosten für die Rentenkassen in Höhe von etwa 60 Milliarden Euro herkommen?

Die Mehrkosten sollen durch eine Erhöhung des Steuerzuschusses zur Rentenversicherung beglichen werden. Es wird von einer Summe von zwei Milliarden Euro gesprochen, die ab 2019 fällig wird.

Zunächst sollen die Überschüsse der Rentenkasse für die Mehrkosten herhalten. Dies ist jedoch das Geld der Rentner, das letztendlich auf anderer Seite wieder fehlt, eingespart oder über Steuern oder höhere Beiträge zur Rentenversicherung eingefahren werden muss.

Die Beitragserhöhung kommt

Die Versicherungsbeiträge werden von derzeit 18,9 Prozent auf 22 Prozent angehoben. Dies hat zur Folge, dass die Rentner eine weitere Belastung erfahren. Höhere Rentenbeiträge bedeuten im Umkehrschluss schließlich geringere Nettolöhne, die wiederum als Berechnungsgrundlage für die Rentenanpassungen dienen.

Im Laufe der Zeit ist also mit weiteren Anpassungen des Beitragssatzes für die Rentenversicherung zu rechnen.