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Berufsunfähigkeitsversicherung Kosten steigen 2017

Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung durch sinkenden Rechnungszins gestiegen

16. Januar 2017

Die goldenen Zeiten hoher Zinsen sind vorbei, und eine Erholung ist nicht in Sicht. Der Höchstrechnungszins, der 2016 noch bei 1,25 % lag, sank Anfang 2017 auf ein Rekordtief von 0,90 %. Das hat Auswirkungen nicht nur auf die Lebens- und Rentenversicherung. Auch die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung dürften spürbar steigen.
Höchstrechnungszins

Auswirkungen der niedrigen Kapitalmarktzinsen auf den Beitrag der BU-Versicherung

Sinkende Kapitalmarktzinsen lassen die Überschüsse der Versicherer sinken. Policen mit Überschussbeteiligung wie die BU-Versicherung werden teurer. Der Nettobeitrag steigt in Richtung Bruttobeitrag.

Höchstzins ist zugleich die Garantie

Der Höchstrechnungszins wird umgangssprachlich meist als Garantiezins bezeichnet. Das klingt zunächst widersprüchlich. Wie kann ein Höchstzins zugleich eine Garantie, also eine zugesicherte Mindestverzinsung darstellen?

Grundgedanke für die Festlegung eines Höchstrechnungszinses ist die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge, eine wichtige Leitlinie, die sich durch das gesamte Versicherungsaufsichtsrecht zieht. Die Versicherer dürfen in ihre Tarife keine höheren Zinsen einrechnen, als sie langfristig auch erzielen könne.

Festsetzung des Höchstrechnungszins per Verordnung

Deshalb berechnen Versicherungsmathematiker nach festgelegten Kriterien einen Marktzins, und das Bundesfinanzministerium legt diesen als Höchstrechnungszins per Verordnung fest. Die Berechnung berücksichtigt lange Zeiträume, damit kurzfristige Schwankungen nicht sofort auf den Rechnungszins durchschlagen.

Aus diesem Grund liegt er auch 2017 noch bei 0,90 %, obwohl die Zinsen der zur Berechnung herangezogenen zehnjährigen Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätze aktuell niedriger sind.

Günstige Beiträge sollen Verkauf von Versicherungen fördern

Aus Wettbewerbsgründen kommen die Versicherer nicht umhin, den höchsten zulässigen Zins in ihrer Produktkalkulation auch anzuwenden. Würde ein Versicherer mit einem geringeren Zinssatz kalkulieren, wäre das ein bedeutender Nachteil gegenüber der Konkurrenz. So mutiert der als Obergrenze konzipierte Höchstrechnungszins zur Zinsgarantie.

Zinszusatzreserve belastet die Versicherungsbranche

Der bei Vertragsabschluss geltende Garantiezins gilt stets für die gesamte Vertragslaufzeit. Von Juli 1994 bis Juni 2000 wurden Policen mit einer Zinsgarantie von 4 % verkauft. Diese Verträge werden noch über Jahrzehnte im Bestand der Lebensversicherer sein.

Die Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen erreicht solche Werte aber schon lange nicht mehr. Wie oben erläutert, sorgt sich der Gesetzgeber in erster Linie darum, dass die Versicherer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen könnten. Deshalb verordnet er ihnen eine sogenannte Zinszusatzreserve (ZZR), aus deren Erträgen die hohen Garantien bezahlt werden sollen.

Mittlerweile liegt die Belastung der Branche durch die ZZR bei 30 Milliarden Euro. Für das einzelne Unternehmen berechnet sich der erforderliche Wert nach dem Umfang der Altbestände – wer also in den Hochzinsjahren viele klassische Garantieverträge verkauft hat, muss besonders viel zurückstellen.

Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es Zinseffekte

Das niedrige Zinsniveau betrifft alle Versicherungszweige, weil auch gewöhnliche Schadenrückstellungen kaum noch Zinsen bringen. Für die Lebensversicherung, die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr und alle anderen Sparten mit Rentenverpflichtungen ist der Zinseffekt besonders bedeutsam, deshalb gilt für sie der Höchstrechnungszins.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) werden aus den regelmäßigen Beitragszahlungen Reserven für eine BU-Rente im Leistungsfall gebildet. Werden diese Reserven kalkulatorisch nur noch mit 0,90 % statt mit 1,25 % verzinst, verteuern sich die Beiträge nach aktuellen Modellrechnungen um zwei bis fünf Prozent. Das bedeutet auch steigende Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nettobeitrag und Bruttobeitrag in der BU-Versicherung

Vor diesem Hintergrund heißt es für Interessenten, noch genauer hinzuschauen. Preisunterschiede können mehr als hundert Euro im Monat ausmachen. Beim Vergleich sollte man bedenken, dass ein günstiger Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht garantiert ist.

Der Versicherer darf den BU-Nettobeitrag später bis zum Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) anheben. Einige Unternehmen weisen die Nettobeiträge möglicherweise zu gering aus, um sich damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Hohe Beitragssprünge sind damit vorprogrammiert. Ein Versicherer mit solider Kapitaldecke und verantwortungsvoller Kalkulation ist eher in der Lage, das Beitragsniveau stabil zu halten.

Höhe der BU-Rente und Verzicht auf abstrakte Verweisung

Neben dem Beitrag gehört selbstverständlich auch die Leistungsseite in einen seriösen Vergleich. Eine Rente unter 1.000 Euro macht in der Regel keinen Sinn. Der Verzicht des Versicherers auf eine abstrakte Verweisung, also auf einen anderen Beruf, in dem es vielleicht gar keine freien Stellen gibt, sollte in heutigen Bedingungen selbstverständlich sein.

Hilfreich können auch die Testergebnisse aus dem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich der Stiftung Warentest sowie das Rating und Ranking der Analysten von Franke und Bornberg, Morgen und Morgen usw. Diese führen in regelmägen Abständen Tests der BU-Versicherung durch und ermitteln die besten Policen.