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GKV

Hartz IV: Krankenkassen müssen Sozialversicherungspflicht prüfen

28. Juni 2011

Viele Bezieher von Hartz IV müssen an verschiedenen Arbeitsmaßnahmen teilnehmen. Häufig handelt es sich bei diesen Maßnahmen um Ein-Euro-Jobs, an denen die Hartz IV-Bezieher teilnehmen müssen. Bei Weigerung droht eine Kürzung des Regelsatzes um mindestens 30 Prozent. Um einen Abbau von regulären Arbeitsplätzen zu verhindert, gibt der Gesetzgeber vor, dass Ein-Euro-Jobs nur als Nebenbeschäftigung existieren dürfen.

Soziale Träger stehen in der Kritik

Allerdings werden diese gesetzlichen Regelungen immer häufiger umgangen. Soziale Träger wie der Caritas Verband, die Arbeiterwohlfahrt oder die Diakonie stehen häufig in der Kritik. Häufig bereichern sich Arbeitgeber an diesen Billigjobs und sparen viel Geld für Löhne, obwohl anstelle dessen eigentlich eine sozialversicherungspflichtige Stelle stehen müsste.

Krankenkassen müssen Sozialversicherung prüfen

Nun könnte sich diese Trickserei aber mit einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel erledigt haben. Laut Urteil werden ab sofort die Krankenkassen in die Pflicht genommen, die Sozialversicherung der Versicherten zu prüfen. Sie müssen ab sofort Verstöße gegen de Zusätzlichkeit normaler Arbeitsverhältnisse mit einem Kostenersatzanspruch für Betroffene begründen.

Betroffene können Hinweis an Krankenkasse geben

Gibt ein Betroffener einen Hinweis an seine Krankenkasse, das seine Tätigkeit gegen die Zusätzlichkeit verstoße, so müsse die Krankenkasse diesem Hinweis nachgehen und den Sachverhalt prüfen. Dies soll helfen, gegen illegale Ein-Euro-Jobs von Hartz IV Empfängern vorzugehen. Betroffene können bei Verdacht auch selbst einen Hinweis an die eigene Krankenkasse geben. Um einen möglichen Kostenersatzanspruch geltend zu machen, sollte aber noch die ausstehende Begründung des BSG abwarten.