HanseMerkur Krankenversicherung
HanseMerkur Krankenversicherung Tarif ASZG im Test
26. Oktober 2012
Mit dem vollmundigen Satz „Pauschalerstattung von Anfang an“ wirbt die HanseMerkur Krankenversicherung auf ihrer Webseite für den PKV Tarif ASZG für Angestellte. Was ist davon zu halten und welche Besonderheiten gibt es im Zusammenhang mit dem Tarif ASZG der HanseMerkur zu beachten? Wie sehen die Bewertungen und Empfehlungen für die Private Krankenversicherung der HanseMerkur aus?
Versicherungsmakler berichten darüber, dass es beim Tarif ASZG der HanseMerkur immer mal wieder zu Problemen im Zusammenhang mit der Kündigung des Tarifs kommt. Was aber zeichnet genau den Tarif ASZG der HanseMerkur aus? Gemäß § 257 SGB V beteiligt sich bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber zur Hälfte an den Kosten für die private Krankenversicherung. Dieser Zuschuss ist jedoch nach oben auf den maximalen Arbeitgeberzuschuss hin begrenzt. Bei einem Beispieltarif von 500 Euro monatlich würde sich demnach der Arbeitgeber mit 250 Euro monatlich an dem Aufwand zur privaten Krankenversicherung beteiligen. Beim Tarif ASZG der HanseMerkur geht der Versicherer offenbar davon aus, dass der Versicherte leistungsfrei bleibt.
Werden Interessenten des Tarifs ASZG mit Modellrechnung geködert?
Inhaltsverzeichnis
Deshalb gibt die HanseMerkur Krankenversicherung den halben Zahlbeitrag als Bonus wieder an den Versicherten zurück. Der Vertriebstrick beim Tarif ASZG der Hansemerkur besteht beim Verkauf somit darin, dass der Arbeitnehmer nach der Modellrechnung der HanseMerkur überhaupt keinen eigenen Beitrag zahlt, sondern lediglich der Arbeitgeberanteil fällig wird. Ausgenommen von der Beitragserstattung sind jedoch die Beiträge zum Krankentagegeld, der gesetzliche Zuschlag sowie die Pflegepflichtversicherung.
In dem Punkt II. der Tarifbestimmungen der HanseMerkur findet sich die Regelung „Pauschalerstattung für Gesundheitsleistungen“. Dort ist wörtlich zu entnehmen: „Hat eine versicherte Person für ein Versicherungsjahr keine Leistungen gemäß Abschnitt I. in Anspruch genommen, so erhält der Versicherungsnehmer für diese Person eine Pauschalerstattung für Gesundheitsleistungen in Höhe des tariflichen Zahlbeitrages.“ Diese Zahlung erfolgt in der Weise, dass der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Beitragsanteil stundet.
Halber Krankenversicherungsbeitrag nur bei Leistungsfreiheit
Solange Leistungsfreiheit laut Abschnitt I. besteht, kann der Versicherte somit mit einem halben tariflichen Beitrag rechnen. Der Versicherungsnehmer wird somit de facto nicht von der Zahlung des Beitrages befreit, sondern der Beitrag wird nach den Versicherungsbedingungen nur gestundet. Die HanseMerkur Krankenversicherung sichert sich im Falle eines Arztbesuches oder einer in Anspruch genommenen ärztlichen Behandlung die entfallende Pauschalerstattung für das gesamte Versicherungsjahr und das darauffolgende Jahr zu.
Pauschalerstattung entfällt 12 Monate
Bei jeder weiteren in Anspruch genommenen Leistung verlängert sich der Zeitraum ohne Anspruch auf Pauschalerstattung um weitere 12 Monate. Wörtlich heißt es in den Versicherungsbedingungen: „Werden Leistungen gemäß Abschnitt I. für zwei unmittelbar folgende Versicherungsjahre in Anspruch genommen, entfällt der Anspruch auf die Pauschalerstattung für ein weiteres Versicherungsjahr. Für jedes weitere unmittelbar folgende Versicherungsjahr mit Leistungen gemäß Abschnitt I. verlängert sich der Zeitraum ohne Anspruch auf Pauschalerstattung um jeweils 12 Monate“.
Hohe Nachzahlungen drohen bei Wechsel des Tarifs oder der Gesellschaft
Im Falle eines gewünschten Tarifwechsels oder eines Absinkens des Arbeitnehmers unterhalb der Versicherungspflichtgrenze weist der Tarif ASZG der HanseMerkur Krankenversicherung zudem eine weitere Besonderheit auf. Demnach muss der Versicherte nämlich bei einem Wechsel während der Dauer der vollen Beitragszahlung die ausstehenden gestundeten hälftigen Monatsbeiträge sofort nachentrichten.
Rückerstattung der Beitragsrückerstattungen?
Auch bei mehreren leistungsfreien Jahren und einem späteren Wechsel in einen anderen Tarif oder eine andere Krankenkasse muss der Versicherte die Beiträge der leistungsfreien Jahre nachentrichten, selbst wenn die Zeiträume mehrere Jahre zurückliegen. Allerdings müssen Versicherte mit einer Beitragsnachentrichtung nur dann rechnen, wenn zwischenzeitlich eine in Anspruch genommene Behandlung stattfand. In diesem Fall jedoch verlangt die HanseMerkur sämtliche nachzuentrichtenden gestundeten Beiträge nachträglich vom Versicherten zurück.