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Gothaer Tarife und AVB 2013

Gothaer Krankenversicherung: Beitragserhöhung AVB Änderung

5. Dezember 2012

Gothaer Krankenversicherung

Gothaer Krankenversicherung 2013

Die Gothaer Krankenversicherung für zum kommenden Jahr 2013 Beitragsanpassungen durch. In einigen PKV Tarifen werden für das Neukundengeschäft insbesondere für Männer die Beiträge zum Teil deutlich angehoben. Für Bestandskunden gibt es derzeit noch keine verlässlichen Zahlen, was etwaige Beitragserhöhungen betreffen.

Gothaer Beitragsanpassung 2013 für MediVita

Zum 1. Januar 2013 wird die Gothaer Krankenversicherung in den Tarifen MediVita 250, MediVita 500 sowie in den Tarifen MediVita Z70 und Medi Vita Z90 die Beiträge anheben. Die Beitragserhöhung betrifft hierbei alle Altersgruppen der männlichen Neukunden. Auch für jüngere Frauen könnte es in einigen Tarifen zu Beitragsanhebung kommen.

Ebenfalls von etwaigen Beitragserhöhungen betroffen sind einige der Beihilfetarife. In den Einsteigertarifen MediStar und MediPrävent kommt es hingegen zu Beitragsabsenkungen. Neukunden müssen sich auf die Beitragserhöhungen einlassen oder einen anderen Versicherer wählen.

Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Bestands- und Neukunden

Da jedoch auch viele andere PKV-Versicherer die Beiträge anheben, dürfte es insgesamt für den Bereich des Neukundengeschäftes zu Beitragssteigerungen und damit zu höheren Belastungen für neue Versicherte in der PKV kommen. Bestandskunden haben hingegen die Möglichkeit bei Ankündigung einer Beitragserhöhung gemäß Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den Tarif zu wechseln.

Nahezu zeitgleich mit der angekündigten Beitragserhöhung hat die Gothaer Krankenversicherung auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für das Neukundengeschäft sowie die Bestandskunden angepasst. In diesem Zusammenhang gilt es zu erwähnen, dass die Gothaer nicht die Kriterien in der Krankenvollversicherung erfüllt, diese hatte der PKV-Verband kürzlich empfohlen.

Zahlreiche Verbesserungen für den Versicherer in die AVB eingepflegt

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden insbesondere für die Bereiche der Kindernachversicherung, der Auslandskrankenversicherung sowie den Bereich der Krankenhausambulanzen und gemischten Anstalten angepasst. Im außereuropäischen Ausland besteht zukünftig bei Abschluss des Vertrages ein Versicherungsschutz. Für Neugeborene kann eine niedrigere Selbstbeteiligung ausgewählt werden.

Wer die Vollkrankenversicherungstarife verlassen muss, weil eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt hat, der besitzt zukünftig das Recht einer Weiterversicherung im Rahmen der privaten Krankenzusatzversicherung. Insbesondere bei der Beantragung einer derartigen Umstellung auf einen Zusatztarif bei zeitgleicher Kündigung ist der Versicherer zukünftig verpflichtet dem Antrag stattzugeben.

Kein genereller Leistungsausschluss für den Bereich der gemischten Anstalt

Für den Bereich der Versorgung in gemischten Anstalten gibt es ebenfalls eine Anpassung der Versicherungsbedingungen. Demnach darf sich die Gothaer nicht auf eine schriftliche Leistungszusage berufen, wenn die Einweisung in die gemischte Anstalt im Rahmen eines akuten Notfalles erfolgt ist. Ebenso darf sich die Gothaer nicht weigern zu leisten, wenn in der gemischten Anstalt lediglich medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden, welche einer dringenden stationären Behandlung bedürfen.

Neue AVB der Gothaer Krankenversicherung ab Januar 2013

Schließlich darf eine Leistung nicht verweigert werden, wenn eine akute Erkrankung während der Behandlung in der gemischten Anstalt auftreten sollte. Bezüglich der vom PKV-Verband vorgelegten Mindestkriterien hinsichtlich der Angleichung an die Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen bei der Gothaer jedoch beispielsweise Regelungen zur Umsetzung von Mindestleistungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie sowie ein offener Hilfsmittelkatalog. Die neuen Allgemeinen Versicherungsbedingungen treten ab dem 1. Januar 2013 für Bestands-sowie für Neukunden in Kraft.