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GKV

GKV: Neue Richtlinien für Mutter-Kind-Kuren

8. Februar 2012

Der Standpunkt von Müttern bei der Beantragung einer Kur für sich und ihre Kinder soll gestärkt werden. Imme häufiger lehnten gesetzliche Krankenkassen in der Vergangenheit Anträge auf einer Mutter-Kind-Kur ab, obwohl der Arzt diese als notwendig vorsah.  Mithilfe einer überarbeiteten Fassung der Begutachtungslinie „Vorsorge und Rehabilitation“ soll es Müttern nun erleichtert werden, eine Kur in Anspruch zu nehmen.

Hohe Ablehnungsquote bei Mutter-Kind-Kuren

Immer mehr Krankenversicherer lehnten im vergangenen Jahr verschrieben Mutter-Kind-Kuren ab. Ende des ersten Halbjahres 2011 lag die Ablehnungsquote bei rund 35 Prozent. Dies allarmierte das Müttergenesungswerk, welches sich für eine Überarbeitung der entsprechenden Begutachtungslinie aussprach. Vergangenen Montag beschlossen die zuständigen Gremien daher einer neue Fassung der Begutachtungslinie „Vorsorge und Rehabilitation“, welche ab sofort gültig ist.

Gesetzliches Anrecht auf Mutter-Kind-Kur bei medizinischer Notwendigkeit

Mütter mit Kindern haben seit 2007 ein gesetzliches Anrecht auf eine Mutter-Kind-Kur, wenn diese von einem Arzt medizinisch begründet werden kann. Jedoch lehnten in der Vergangenheit immer mehr Krankenversicherer die entsprechenden Anträge ab. Häufig mit der Begründung, „ambulant ginge vor stationär“. Dieses Prinzip gelte jedoch nicht bei der Beantragung von Kuren, erklärt die Vorsitzende des Müttergenesungswerkes, Marlene Rupprecht. Auch habe häufig eine notwendige Rechtsbelehrung in den Ablehnungsbescheiden der Krankenkassen gefehlt.

Gründe für schnellere Genehmigung überarbeitet

Krankenkassen müssen nun, im Zuge der neuen Richtlinien eine Ablehnung konkret begründen können. Zudem wurden auch die Gründe, die für eine schnellere Genehmigung einer Mutter-Kind-Kur zuständig sind, überarbeitet und neu aufgestellt. Wer also beispielsweise Familienprobleme hat oder unter dem Tod eines Familienangehörigen zu leiden hat, könnte in Zukunft schneller an eine Genehmigung kommen. 2010 gaben viele Krankenversicherer bei solchen Gründen häufig an, die aktuelle Situation des Versicherten reiche für eine Kur noch nicht aus.