PKV
Central-PKV: Kündigung doch per Fax/Mail möglich
19. Dezember 2011
Nachdem es Ende der letzten Woche große Aufregung um die Kündigungsbedingungen der Central Krankenversicherung gab, hat sich diese nun endlich zu den Kündigungsmöglichkeiten ihrer Kunden geäußert. Demnach soll eine Kündigung per Fax oder Email problemlos möglich sein, die Central akzeptiere Kündigungen auf jedem Übertragungswege, wie ein Pressesprecher nun bekannt gab.
Kündigung muss nicht im Original erfolgen
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Nachdem die Central Krankenversicherung Anfang Dezember ankündigte, die Prämien in einigen Tarifen um bis zu 40 Prozent erhöhen zu wollen, wollten viele Versicherungsnehmer diese Tatsache nicht so hinnehmen und reichten ihre Kündigung bei der Central ein. Einige Kunden berichteten jedoch davon, dass eine Kündigung lediglich per Original-Kündigung auf dem Postweg möglich sei. Auch die Bescheinigung über die Folgeversicherung musste laut einigen Berichten im Original vorgelegt werden. Nun meldete sich jedoch die Central KV zu Wort und dementierte die Berichte der letzten Tage.
Kündigungsversand per Einschreiben ratsam
Die Kündigung der Kranken-, Pflege- und Krankentagegeldversicherung sei auch weiterhin problemlos per Mail oder Fax kündbar. Auch die Kündigung per Original sei nicht erforderlich, eine Kopie sei völlig ausreichend, so die Central. Trotzdem ist es ratsam, die Kündigung nicht per Mail oder Fax, sondern per Einschreiben mit Rückschein einzuschicken. Zusätzlich kann der Versicherer vorab mittels eines Faxes über den Versand der Kündigung informiert werden, natürlich mit Sendebestätigung. So ist der Versicherte auf der sicheren Seite, sollte es zu Komplikationen bei der Kündigung kommen oder der Versicherer gar behaupten, die Kündigung nie erhalten zu haben.
Kündigungsfrist beachten
Wichtig ist es zudem, die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist für eine außerordentliche Kündigung einzuhalten. Diese gilt noch bis zum 31.12.2011 bzw. einen Monat lang nach Erhalt des Bescheides über die anstehenden Beitragserhöhungen für das kommende Jahr. Wer beabsichtigt, seine Krankenversicherung zu wechseln, der kann sich mit dem PKV Tarifvergleich einen Überblick über passende Tarife verschaffen. Für die Kündigung sollten sich Wechselinteressierte jedoch nicht zu viel Zeit lassen, da auch an die Versandzeit des Einschreibens gedacht werden sollte. Kommt dieser nicht bis zum 31.12. bei dem alten Krankenversicherer an, so ist die Kündigung nicht gültig. Auch der Nachweis über die Folgeversicherung sollte nicht vergessen werden, da eine Kündigung ansonsten ebenfalls nicht vollzogen werden kann.