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PKV

Central Krankenversicherung Tarif V222S2P mit Beitragsrückerstattung

25. April 2011

Gute Nachrichten für Versicherte der Central Krankenversicherung im Tarif V222S2P – die Gesellschaft kündigt pünktlich zum Osterfest die Zahlung der Beitragsrückerstattungen für das zweite Halbjahr 2011 an. Das Versicherungsjahr läuft noch bis Ende Juni. Wurde bis zu diesem Zeitpunkt keine Versicherungsleistung geltend gemacht, beträgt die garantierte Beitragsrückerstattung mindestens zwei Monatsbeiträge.

 

 

Garantierte Beitragsrückerstattung der Central Krankenversicherung

Anders als eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist eine garantierte Erstattung zu viel gezahlter Beiträge für Versicherte eine feste Zahlung, mit der sie rechnen können. Wurde im vergangenen Versicherungsjahr keine Leistung erstattet und besteht der Versicherungsvertrag auch weiterhin, dann wird die gestaffelte Beitragsrückerstattung geleistet. Der Tarif V222S2P sieht nach einem leistungsfreien Jahr eine Rückerstattung in Höhe von zwei Monatsbeiträgen vor. Wurde im zweiten Jahr in Folge keine Leistung abgerufen, steigt die Rückerstattung auf drei Monatsbeiträge. Nach drei leistungsfreien Jahren macht sie schließlich fünf Monatsbeiträge aus.

 

 

Erstattung der Behandlungskosten oder Beitragsrückerstattung?

Versicherte sollten sich also überlegen, ob die Rückerstattung der Beiträge oder die Erstattung der ärztlichen Behandlungskosten der günstigere Weg ist. Als Faustregel gilt, dass sich die Beitragsrückerstattung immer dann lohnt, wenn insgesamt wenige ärztliche Behandlungen in Anspruch genommen wurden. Fallen dagegen häufige Arztbesuche an, ist ein Verzicht auf die Beitragsrückerstattung und die Erstattung der Behandlungskosten meist der günstigere Weg.

 

 

Beitragsrückerstattung der PKV Tarife Vario der Central

In jedem Fall bietet die Tariflandschaft „Vario“ der Central Krankenversicherung als eine der wenigen Gesellschaften auf dem Markt eine garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit an. Weit häufiger finden Versicherte eine erfolgsabhängige Erstattung, die aber keinesfalls garantiert ist. Sie wird von der Gesellschaft allenfalls bei einem guten Geschäftsergebnis ausgezahlt, die endgültige Entscheidung darüber behält sich die Versicherung aber jeweils in Abhängigkeit von dem erzielten Ergebnis vor.