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BU-Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen und Auszahlung BU Rente in Steuererklärung 2023 angeben

13. Mai 2023

Bei der Steuererklärung 2023 können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU Versicherung, als Vorsorgeaufwendungen angegeben und steuerlich geltend gemacht werden.

Die Höhe der Beträge, die Sie von der Steuer absetzen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Vertrags und dem Familienstand des Versicherten. In der Regel können bis zu 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Steuererklärung in der Anlage AV (Angaben zu Altersvorsorgeaufwendungen) eingetragen. Welche Höchstgrenzen und Maximalbeiträge wo einzutragen sind und in welcher Höhe Sie die BU-Rente versteuern müssen, erklären wir im folgenden.

Für Selbstständige kann es sich lohnen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da sie im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Selbst wenn die steuerlichen Vorteile für Selbstständige bei einer BU-Versicherung geringer als bei Arbeitnehmern mit einer gesetzlichen Rentenversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuererklärung 2023

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Beiträge in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Dinge zu beachten. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung beantwortet.

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Steuerlich absetzbare Höchstbetrag der BU Beiträge:

Sie können allerdings nur dann von diesem Steuervorteil profitieren, wenn Sie Ihre Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen noch nicht vollständig ausgeschöpft haben. Es gibt eine Höchstbetrag für das, was Sie als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen können. Die Maximalbeträge sind folgendermaßen festgelegt:

  • Für Angestellte und Beamte, also für diejenigen, die die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nicht vollständig selbst tragen, da der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt, beträgt die Maximalgrenze 1.900 Euro.
  • Für Selbständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler, also Personen, die die vollen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen müssen, liegt die maximale Abschreibungsrate bei 2.800 Euro.

Höchstgrenze für steuerlich abzugsfähige Versicherungsbeiträge durch Kranken- und Pflegeversicherung meist erreicht

Obwohl diese Höchstgrenzen recht großzügig erscheinen mögen, sind sie oft schneller erreicht als gedacht. Der Grund dafür sind die zusätzlichen Beiträge, die Sie zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten.

Diese „Basisabsicherungen“ haben zwar keine festgelegte Höchstgrenze und Sie können alle entsprechenden Kosten steuerlich geltend machen, sie tragen jedoch zur Erreichung der Höchstgrenze bei.

Das bedeutet, wenn Ihre jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung über 1.900 bzw. 2.800 Euro liegen, bleibt kein Raum mehr für die steuerliche Berücksichtigung der BU-Beiträge.

Betrachten wir zwei Rechenbeispiele:

Beispiel 1:

  • Nehmen wir an, Sie sind angestellt und verdienen 30.000 Euro pro Jahr.
  • Ohne Kinder in Steuerklasse 1 zahlen Sie etwa 2.948 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Sie können diese 2.948 Euro vollständig von der Steuer absetzen.
  • Da Sie bereits mehr als den Höchstbetrag von 1.900 Euro geltend gemacht haben, können Sie Ihre BU-Beiträge nicht mehr steuerlich absetzen.

Beispiel 2:

  • Angenommen, Sie sind angestellt und verdienen 19.000 Euro pro Jahr.
  • Ohne Kinder in Steuerklasse 1 zahlen Sie rund 1.867 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Es bleiben also noch etwa 33 Euro bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro für die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“.
  • Von Ihren BU-Beiträgen können Sie nun noch 33 Euro absetzen.

Tipp:

Es ist empfehlenswert, Ihre BU-Beiträge vollständig anzugeben – auch wenn Sie mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits den Höchstbetrag erreicht haben und keine weitere Steuerersparnis erwarten können. Warum? Das Finanzamt führt eine „Günstigerprüfung“ durch und prüft, ob es weitere steuerliche Vorteile für Sie gibt.

Bei Kombination von Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsversicherung (z.B. mit Rürup-Rente)

Ein deutlich höherer Maximalbetrag kann bei einer Kombination der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente (z.B. Rürup-Rente) steuerlich geltend gemacht werden.

Der anrechenbare Höchstbetrag liegt für

  • Alleinstehende im Jahr 2023 bei 26.528 Euro und für
  • Verheiratete Paare bei 53.056 Euro pro Jahr.

Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als Werbungskosten absetzbar

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer die Beiträge nicht als Betriebsausgaben geltend machen können. Stattdessen müssen sie die Beiträge als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben.

Wo muss ich die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung eintragen?

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen in der Anlage AV (Angaben zu Altersvorsorgeaufwendungen) der Steuererklärung einzutragen. Dabei ist zu beachten, dass die Prämien zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen, wie z.B. Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur privaten Krankenversicherung, in einer Summe angegeben werden müssen.

Wie gebe ich eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung an?

Wenn es zu einer Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente kommt, muss diese in der Anlage R (Renten und andere Leistungen) der Steuererklärung angegeben werden.

Dabei ist zu beachten, dass nur der steuerpflichtige Anteil der Auszahlung angegeben werden muss. Der steuerpflichtige Anteil ist in der Regel der Anteil, der auf die Beiträge des Versicherten entfällt. Der steuerfreie Anteil ergibt sich aus dem Verhältnis von gezahlten Beiträgen zu erwarteten Leistungen, also Überschüssen.

Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung über ELSTER einreichen

Wer seine Steuererklärung über das ELSTER-Portal einreicht, kann die Beiträge zur BU direkt in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben. Dabei werden die Beiträge automatisch in das richtige Formularfeld eingetragen. Auch die Angabe einer Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente kann über das ELSTER-Portal erfolgen.

Auszahlung Berufsunfähigkeitsrente versteuern

Ist die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig?: 

  • Grundsätzlich sind die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, also die Berufsunfähigkeitsrente, als Einkommen steuerpflichtig und werden in der Steuererklärung unter der Rubrik „sonstige Einkünfte“ vermerkt. Allerdings hängt die Höhe der zu zahlenden Steuern nicht nur von der Rentenhöhe und Ihrem persönlichen Steuersatz ab, sondern auch von der Art der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rentenversicherung:

  • Haben Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung, etwa einer Riester- oder Rürup-Rente, verbunden, können Sie während der Beitragsphase von steuerlichen Vorteilen profitieren, müssen aber die Auszahlungen vollständig versteuern.

Laut dem seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetz sind sowohl Einkünfte aus Rentenversicherungen als auch die Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig. Im Jahr 2023 sind 83 Prozent Ihrer BU-Rente steuerpflichtig. Bis zum Jahr 2040 erhöht sich dieser steuerpflichtige Anteil schrittweise auf 100 Prozent.

Besteuerung der BU und BUZ mit Rente (Basisrente)

Wie erfolgt die Besteuerung Ihrer BU-Rente? Falls Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig werden, erhalten Sie vom Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente. Aus Sicht des Finanzamts handelt es sich bei der BU-Rente um ein steuerpflichtiges Einkommen.

Daher müssen Sie die Rente in Ihrer Steuererklärung als „sonstiges Einkommen“ aufführen. Dennoch sind bei einer eigenständigen BU in der Regel keine Steuern auf Ihre Rente fällig.

Steuerbefreiung der BU-Rente Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand 2023) liegt, müssen Sie keine Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente zahlen.

Dies gilt sowohl für eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch für Zusatzversicherungen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie über den Grundfreibetrag kommen können, wenn Sie zusätzliche Einnahmen haben.

Besteuerung des Ertragsanteils Wenn Sie Ihre Rente aus einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen, müssen Sie nur den sogenannten Ertragsanteil der BU-Rente versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils ist von der Rentendauer abhängig (§ 55 EStDV).

Steuerpflichtiger Ertragsanteil in Abhängigkeit von der Rentendauer:

Zeitraum Steuerpflichtiger Ertragsanteil
1 Jahr 0 Prozent
2 Jahre 1 Prozent
5 Jahre 5 Prozent
7 Jahre 8 Prozent
10 Jahre 12 Prozent
15 Jahre 16 Prozent
20 Jahre 21 Prozent

Selbstständige: Berufsunfähigkeitsversicherung von Steuer absetzen

Auch Selbstständige können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen. Dabei handelt es sich um Vorsorgeaufwendungen, die in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung angegeben werden müssen. Selbstständige haben jedoch die Möglichkeit, höhere Beiträge abzusetzen als Arbeitnehmer.

Insgesamt ist die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar. Die genaue Höhe des absetzbaren Betrags hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann von Jahr zu Jahr variieren.

Arbeitnehmer müssen die Beiträge als Sonderausgabe angeben, während Selbstständige die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben müssen.