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PKV

BaFin: PKV Provisionen auf dem Prüfstand

16. Februar 2011

Hohe Abschlussprovisionen, die Vermittler privater Krankenversicherungen von den Versicherungsunternehmen erzielen können, sind bereits seit langer Zeit ein Reizthema. Angesichts der mittlerweile regelmäßigen und teils deutlichen Beitragserhöhungen der PKV sieht sich die Bundesanstalt für Finanzdientleistungsaufsicht, kurz BaFin, genötigt, sich einzuschalten und kündigt eine Prüfung der privaten Krankenversicherer an.

Prämien in vierstelliger Höhe bei PKV-Abschluss

Grundsätzlich sind Provisionen bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nichts Ungewöhnliches. Schließlich müssen die Versicherungsvermittler ihre Kunden beraten und sie über die Vorteile und Nachteile der einzelnen Krankenversicherung aufklären. Dieser Beratungsaufwand soll durch Vermittlungsprovisionen ausgeglichen werden.
Allerdings sollte den Provisionszahlungen eine Grenze gesetzt werden. Dies forderten erst Ende des vergangenen Jahres Verbrauchertester und Verbraucherschützer, da einige Versicherungen wohl Provisionen in vierstelliger Höhe an ihre Vermittler überwiesen haben. Nicht selten wurden dabei Provisionen gezahlt, die den Jahresbeitrag des Versicherten deutlich überstiegen haben.

Hohe Provisionen für Versicherungsmakler auf Kosten der Versicherten

Diese hohen Provisionszahlungen gehen dann zu Lasten aller Versicherten, denn mit ihren Beiträgen werden nicht nur die Krankheitskosten, sondern auch die Verwaltungskosten und eben derartige Zahlungen finanziert. Mitunter müssen Versicherungen, die für ihren Abschluss derart aggressiv werben, die Beiträge ihrer Versicherten erhöhen, um diese Provisionszahlungen aufbringen zu können. Und da mehrere Krankenversicherungen derart hohe Provisionen überweisen besteht das Risiko, dass der Versicherungsvermittler bereits nach zwei bis drei Jahren seinen Kunden erneut anspricht und zu einem Wechsel in eine andere Krankenversicherung animiert. Dann wären die Provisionszahlungen verloren.

Stiftung Warentest berichtet über Prüfung einer konkreten PKV

Wie die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, geht erstmals auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen diese Praktiken vor. In der Meldung wird der Name der betroffenen Krankenversicherung zwar nicht genannt, erwartet wird jedoch, dass die laut BaFin angekündigte Sonderuntersuchung bei der betroffenen Kasse weitere Folgen haben wird. Die BaFin sieht als Grenze für Provisionszahlungen den 8,9fachen Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung, den Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages aufbringen müssen. Darüber hinausgehende Provisionszahlungen sind laut Bundesanstalt „aufsichtsrechtlich unerwünscht“.

Ob und in welchem Umfang in den kommenden Monaten und Jahren Provisionen an Versicherungsvermittler ausgezahlt werden, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass nun auch von höherer Stelle entsprechend beobachtet wird.