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PKV

ARAG Private Krankenversicherung: Beitragsrückerstattung 2010

12. April 2011

Privat Versicherte der ARAG Krankenversicherung, deren Tarif eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vorsieht, dürfen sich in diesen Tagen freuen –die private Krankenversicherung des ARAG Versicherungskonzerns kündigt die Rückerstattung für das dritte Quartal 2011 an.

Doch wichtig zu wissen – bei der ARAG Krankenversicherung handelt es sich um eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in der PKV. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaften, die eine garantierte Rückerstattung leisten, zahlt die ARAG nur dann, wenn das Geschäftsergebnis des zurückliegenden Jahres dies zulässt. Offensichtlich kann der Versicherer also auf ein solides finanzielles Ergebnis aus dem Jahr 2010 zurückgreifen, denn anderenfalls wäre die Zahlung der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung sicher nicht durch die Geschäftsleitung freigegeben worden.

Beitragsrückerstattung in der PKV lohnt sich nicht für Jeden

Hinzu kommt, dass eine Beitragsrückerstattung nur dann gezahlt wird, wenn der Versicherte im vergangenen Jahr keine Leistung des Versicherers in Anspruch genommen hat. Hat man alle ärztlichen Behandlungskosten aus eigener Tasche gezahlt, dann gilt dies als Leistungsfreiheit, die zu Erstattung der Beiträge berechtigt. Deshalb ist es letztlich eine einfache Rechnung – wer wenig zum Arzt geht, darf die Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen und erhält dafür eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge. Wer regelmäßig zum Arzt geht, dürfte mit einer Erstattung der Behandlungskosten und einem Verzicht auf die Beitragsrückerstattung besser gestellt sein.

Beitragsrückerstattung der ARAG auch in 2012 geplant

Natürlich muss der abgeschlossene PKV Tarif eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorsehen, was nicht bei allen Tarifen der Fall ist. Ebenso wichtig ist, dass das Vertragsverhältnis mit der ARAG im Jahr 2011 weiterhin fortbesteht, denn anderenfalls leistet der Versicherer die Rückerstattung nicht. Für das Jahr 2011 kündigt der Versicherer schon heute ähnliche Bedingungen an, falls es das Geschäftsergebnis zulässt. Für Versicherte bietet sich damit eine gewisse Sicherheit, dass auch im Jahr 2012 mit einer Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen gerechnet werden kann, wenn keine Leistung beansprucht wurde.