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GKV

AOK Krankenkassen: ohne Zusatzbeitrag 2011 zu mehr Kunden

22. Februar 2011

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen, kurz AOK sind für viele gesetzlich Versicherte ein verlässlicher Partner. Sie bieten oft nicht nur die medizinische Grundversorgung der Versicherten, sondern ermöglichen auch verschiedene weitere Leistungen.

Die AOK Rheinland/Hamburg beispielsweise bietet ihren Versicherten verschiedene Wahltarife, mit denen zusätzliche Leistungen gesichert werden können. Bereits im Jahr 2007 hat die AOK eigene Krankenzusatzversicherungen für verschiedene Leistungen angeboten und ihren Versicherten hiermit ein besonderes Angebot gemacht. Belohnt wird diese Strategie der AOK mit steigenden Mitgliederzahlen.

AOK Nordwest gewinnt 70.000 neue Mitglieder in 2010

Dass die Angebote der AOK Krankenkassen gut ankommen, ist auch an der Mitgliederbewegung zu sehen. Während viele gesetzliche Krankenversicherungen über die Abwanderung von Versicherten klagen, freuen sich die AOK´s über Versicherten-Zuwächse. Die AOK Nordwest beispielsweise konnte nach eigenen Angaben im Jahr 2010 mehr als 70.000 neue Versicherte gewinnen.

AOK Baden-Württemberg mit 125.000 neuen Kunden

Ebenso erfolgreich ist die AOK Baden-Württemberg. Im Jahr 2011 wechselten bereits mehr als 125.000 Versicherte zur Krankenkasse, die nun bereits mehr als 3,8 Millionen Menschen versichert. Die AOK Baden-Württemberg ist damit jetzt zur größten Krankenkasse im Schwäbisch-Badischen aufgestiegen.

AOK ohne Zusatzbeitrag 2011

Ebenfalls positiv wird aufgenommen, dass die AOK bisher keinen Zusatzbeitrag erheben mussten. Aufgrund der positiven Mitgliederstruktur sind die Zahlungen des Gesundheitsfonds für die Finanzierung der Ausgaben ausreichend, so dass keine weiteren Gelder benötigt werden. Für das Jahr 2011 schließt die AOK sogar grundsätzlich die Erhebung eines Zusatzbeitrages aus.

AOK profitiert vom Krankenkassen Zusatzbeitrag anderer Krankenversicherungen

Damit profitieren die Ortskrankenkassen besonders stark vom Zusatzbeitrag, denn viele Versicherte machten bisher von ihrem Wechselrecht Gebrauch und fanden hierdurch zur AOK. Ein solcher Krankenkassenwechsel ist möglich, wenn die eigene Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. In diesen Fällen steht den Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches immer häufiger genutzt wird.