PKV
Private Krankenversicherung Anwartschaft von Steuer absetzen
6. Februar 2011
Anwartschaft für Private Krankenversicherung
Inhaltsverzeichnis
Privat Versicherte, die etwa aufgrund ihres gesunkenen Einkommens oder der Aufgabe der Selbstständigkeit wieder versicherungspflichtig werden und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, können einen Anwartschaftstarif bei ihrer bisherigen privaten Krankenkasse abschließen. Ein solcher Anwartschaftstarif ist für alle Versicherten sinnvoll, die bereits nach kurzer Zeit eine Rückkehr in die private Krankenversicherung planen. Mit dem Abschluss der Anwartschaft ist es auch nach einigen Monaten oder gar Jahren möglich, in die private Krankenversicherung zurückzukehren, und zwar zu den ehemals vereinbarten Konditionen. Die Versicherungsbeiträge werden dann nicht nach dem neuen Eintrittsalter, sondern eben nach den alten Vereinbarungen berechnet, was sich vielfach schnell auszahlt. So können Versicherte, die in jungen Jahren die private Krankenkasse gewählt haben, auch im Alter von den Prämien für junge Versicherte profitieren.
Steuerexperten raten: PKV Anwartschaft steuerlich geltend machen
Für die Anwartschaftsversicherung sind jedoch, ebenso wie für andere Tarife der privaten Krankenversicherung, monatliche Beiträge zu bezahlen. Diese sind natürlich deutlich geringer als die Beiträge für „normale“ Tarife, müssen von den Versicherten aber dennoch monatlich aufgebracht werden und belasten nicht selten finanziell.
Da auch die Anwartschaftsversicherung eine Versicherung der privaten Krankenkasse ist, weisen Steuerexperten nun darauf hin, dass die Beiträge hier ebenfalls steuerlich als Sonderausgaben anerkannt werden können. Voraussetzung hierzu ist allerdings, dass die Ausgaben für die Anwartschaftsversicherung 100 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Ist dies der Fall, können die Beiträge in der privaten Steuererklärung angesetzt werden und hier steuermindernd wirken.