GKV
ePA und flächendeckendes E-Rezept – Digitalisierung im Gesundheitswesen 2025
8. Juli 2025
Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Patientenakte (ePA) und E-Rezept für gesetzlich Versicherte und des flächendeckenden E-Rezepts markiert den bislang größten Digitalisierungsschub im deutschen Gesundheitssystem.
Der folgende Beitrag beleuchtet Hintergründe, Zeitplan, technische Grundlagen, Nutzen-Potenziale, Kritikpunkte sowie praktische Auswirkungen für Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen.
ePa und E-Rezept 2025: Rechtsrahmen und Zeitplan
Inhaltsverzeichnis
Kerngesetze der Digitalisierung
- Digital-Gesetz (DigiG 2023)
- Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG 2020)
- Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG 2021)
Meilensteine 2025 auf dem Weg zur elektronischen Patientenakte und E-Rezept
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 15.01.2025 | Krankenkassen legen für 75 Millionen GKV-Mitglieder automatisch eine ePA an (Opt-out-Modell). |
| 29.04.2025 | Bundesweiter Start der ePA nach Pilotphase in Hamburg, Franken, NRW. |
| 01.10.2025 | Verpflichtende ePA-Nutzung für Praxen, Kliniken, Apotheken; Sanktionen ab 2026. |
| ab 2025 | E-Rezept bundesweit Standard für GKV, optional für PKV, Verknüpfung mit ePA-Medikationsliste. |
Wie funktioniert die elektronische Patientenakte ePA?
Technische Grundlage – Telematikinfrastruktur (TI)
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- Zugriff nur mit elektronischer Gesundheitskarte (eGK), PIN oder digitaler Identität
- Dezentral gehostet auf zertifizierten Cloud-Servern in Deutschland
- Gesteuert von der gematik-Spezifikation (FHIR-Profile)
Welche Daten und Informationen in der ePA
- Arztbriefe, Befunde, Labor- und Röntgenberichte
- Medikationsplan und E-Rezept-Historie
- Impf-, Mutter- und Zahnbonusheft (ab 2026 vollständig)
- Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten
- DiGA- und DiPA-Export (ab 2026)
Opt-out-Mechanismus zum Datenschutz von Patienten
Versicherte können widersprechen gegen:
- Anlage der ePA insgesamt
- Zugriff einzelner Leistungserbringer
- Nutzung ihrer Daten für Forschung
E-Rezept – Status quo und Ausblick
Einführung und Reichweite des E-Rezepts
| Jahr | eingelöste E-Rezepte | Ø pro Tag | Quote vs. Papier |
|---|---|---|---|
| 2023 | 18.7 Mio. | 51,000 | 3% |
| 2024 | 522 Mio. | 1.4 Mio. | 62% |
| 07/2025 | kum. 550 Mio. | 1.5 Mio. | 78% |
Wie wird ein E-Rezept in de Apotheke eingelöst?
- eGK (80 – 90%)
- Papierausdruck mit QR-Code (10 – 20%)
- E-Rezept-App (≈1%)
Vorteile des E-Rezepts
- Wegfall von Papierrezepten und Praxisbesuchen für Folgerezepte
- Schnellere Arzneimittelabgabe, weniger Medienbrüche
- Automatische Übernahme in ePA-Medikationsliste (Wechselwirkungs-Prüfung)
Grenzen und Nachteile
- Betäubungsmittel-, T- und Zytostatika-Rezepte noch Papier
- Technische Störungen der TI
- Hohes Initial-Investment für Praxis-IT
Nutzen- und Risikobilanz – Potentiale
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen
- Erkennung von Wechselwirkungen
- Einsparungen geschätzt 2.3 Mrd. €/Jahr
- Sekundärnutzung für Forschung → Beschleunigte Arzneimittel-Innovation
Kritik an der ePA und E-Rezept
| Kritikfeld | Argumente |
|---|---|
| Datenschutz | Zentrale Cloudspeicherung, Opt-out statt Opt-in, Schwachstellen laut CCC |
| Technik | Störanfällige TI, Verzögerungen bei PVS-Updates |
| Praxisworkflow | Mehr Dokumentationsaufwand, Schulungsbedarf |
| soziale Teilhabe | Digitale Hürden für Senioren und bildungsferne Gruppen |
Reaktionen und Kritik der Verbraucherzentrale und Chaos Computer Club
- Verbraucherzentrale fordert bessere Aufklärung
- KBV erwirkt Ausnahmen für Kinder < 15 Jahre
- Chaos Computer Club deckt Sicherheitslücken auf
Auswirkungen auf Leistungserbringer – Pflichten ab 01.10.2025
Pflichten für Ärzte ab 01.10.2025
- ePA-Befüllung: Befunde, Diagnosen, Labor, eArztbrief
- Komfort-Signatur für E-Rezepte
- Dokumentierte Patienteneinwilligungen
Verstöße ab 2026 → Honorarkürzungen bis 2%
Praxis-To-do-Liste
- TI-Konnektor auf Firmware 7 aktualisieren
- PVS-Update mit ePA-Modul installieren
- Mitarbeiter:innen auf Komfort-Signatur schulen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) prüfen
- Patientenkommunikation (Flyer, Website-FAQ) anpassen
Auswirkungen auf gesetzlich Versicherte
- Automatische ePA, wenn nicht widersprochen
- Zugriff via ePA-App + NFC-eGK
- Medikamenten-Historie in Echtzeit
- Einblick in Abrechnungsdaten der Kasse
- Möglichkeit, Dokumente selbst hochzuladen (z. B. Fitnesstracker-Daten)
Auswirkungen auf Privatversicherte
- ePA freiwillig, Angebot je nach PKV-Tarif
- E-Rezept optional, Einlösung über PKV-App und digitale Identität
- Vorteil: Digitale Kostenbelege direkt aus E-Rezept-App an PKV-App senden → schnellere Erstattung
- Nachteil: Noch heterogene Umsetzung → ggf. weiterhin Papierrezept
Wirtschaftliche Dimension
| Bereich | geschätzte Investitionen 2024-2026 | erwartete Einsparungen p.a. |
|---|---|---|
| TI-Hardware & PVS | 1.2 Mrd. € | – |
| Betrieb & Wartung | 450 Mio. € | – |
| Vermeidung Doppeluntersuchungen | – | 800 Mio. € |
| weniger Arznei-Interaktionen | – | 300 Mio. € |
| Prozesskosten (Papier, Porto) | – | 1.2 Mrd. € |
Internationale Einordnung
Deutschland zieht 2025 mit Skandinavien und Estland gleich, liegt aber noch hinter den voll digitalisierten Systemen Dänemarks (e-journalen) und Finnlands (Kanta-Services). Vorteil Deutschlands: Standardisierte FHIR-Profile, EU-weite Interoperabilität EHDS-ready ab 2026.
Ausblick 2026+ im Gesundheitswesen in Deutschland
- TIM-Messenger ersetzt Fax in Praxen
- KI-gestützter Medikationsplan → Personalisierte Dosierungs-Alerts
- EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) integriert grenzüberschreitende ePA
- Erweiterung des E-Rezepts auf Hilfsmittel, DiGA, Pflege-Verordnungen
Handlungsempfehlungen für Versicherte
- ePA-App installieren, PIN der eGK anfordern
- Zugriffsrechte granular vergeben
- Medikationsliste regelmäßig prüfen
- Datenschutz-Opt-out prüfen, wenn gewünscht
- Bei PKV: Verfügbarkeit von ePA/E-Rezept im Tarif erfragen
Handlungsempfehlungen für Ärzte und Praxen
- Frühzeitig PVS-Updates testen
- Komfort-Signatur einrichten
- Patienten informieren: Hotline, Infotafeln
- Datenschutz-Schulung aller Mitarbeitenden
- Backup-Strategie für TI-Ausfälle
FAQ zu ePa und E-Rezept
1. Ist die ePA für gesetzlich Versicherte wirklich verpflichtend?
Ja. Seit 15.01.2025 wird für alle GKV-Mitglieder automatisch eine ePA angelegt. Wer sie nicht will, muss aktiv widersprechen (Opt-out).
2. Muss ich als Privatversicherter eine ePA nutzen?
Nein. Für PKV-Kund:innen bleibt die ePA freiwillig. Viele Versicherer rollen sie 2025/26 sukzessive aus.
3. Kann ich meine Daten in der ePA löschen lassen?
Ja. Versicherte können jederzeit per App oder Krankenkasse die komplette ePA löschen oder einzelne Dokumente entfernen.
4. Welche Rezepte sind noch nicht als E-Rezept möglich?
Betäubungsmittel-, T- und Zytostatika-Rezepte bleiben bis auf Weiteres papiergebunden, ebenso Privatverordnungen außerhalb teilnehmender PKV-Apps.
5. Brauche ich ein Smartphone für ePA und E-Rezept?
Ein Smartphone erleichtert die Nutzung. Alternativ genügt die eGK mit PIN (bzw. PKV-ID) und ein Kartenterminal in der Praxis/Apotheke.