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Gesundheit

Schönheitsoperationen: Kostenübernahme von ästhetischen Behandlungen durch Krankenkassen

18. Oktober 2011

Ästhetische chirurgische Eingriffe können auf ästhetischen Beweggründen beruhen, können aber auch medizinisch erforderlich sein. Unerheblich, ob eine Nasenkorrektur oder eine Brustvergrößerung notwendig ist, ob es sich um eine Hals- oder Augenlidstraffung handelt oder ob gar ein Gebiss korrigiert werden muss, kann die Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse für den Betroffenen zu einer echten Herausforderung werden. Was also gilt es zu beachten, und worin unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherungen?

Kostenübernahme nur bei medizinisch erforderlichen Operationen

Als Versicherter der gesetzlichen Kassen wird es schwierig, eine Kostenübernahme Ihrer Versicherung zu erwirken. Allenfalls, wenn die Schönheitsoperation auf einer medizinischen Indikation beruht oder aus einem Unfall herrührt, kann es Möglichkeiten geben, die Operationskosten auf die Versicherung abzuwälzen.

In jedem Fall ist medizinisch einwandfrei zu belegen, dass die Operation erforderlich ist und dass es keine kostengünstigeren Maßnahmen gibt. Dieser Nachweis ist von dem behandelnden Arzt zu führen, denn nur er kann begründen, warum eine Behandlung aus medizinischen Gründen unausweichlich ist.

Im Zweifelsfall kann eine nicht durchgeführte Schönheitsoperation sogar zu dauerhaften psychischen Problemen führen, doch in jedem Fall hat der behandelnde Arzt sauber zu argumentieren und zu dokumentieren, warum die jeweilige Behandlung zwingend ist.

Kostenübernahme bei privater Krankenversicherung

Diese Anforderung stellen auch die privaten Krankenversicherungen. In Abhängigkeit von dem abgeschlossenen Tarif kann es für privat Versicherte einfacher sein, eine Kostenübernahme zu erwirken. Doch auch hier steht die medizinische Notwendigkeit immer im Vordergrund. Kann sie nicht begründet werden, wird auch eine private Krankenkasse die Übernahme der Kosten ablehnen oder eine günstigere Behandlung verlangen.

Kostenübernahme bei Augenlidstraffung

Zu einer besonderen Herausforderung werden vordergründig rein ästhetische oder kosmetische Operationen wie eine Brustvergrößerung oder eine Straffung des Kinns oder der Augenlider. Gerade eine Augenlidstraffung sorgt für ein jüngeres, altersloses Aussehen und wird deshalb gerne von Damen gewählt.

Doch es handelt sich gleichzeitig fast immer um eine kosmetische Maßnahme, die medizinisch nur schwer zu begründen sein wird, denn meist möchten die Betroffenen einfach jünger und faltenloser aussehen. Gelingt es wiederum, den Nachweis zu erbringen, dass der Eingriff aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist, mag die Chance bestehen, eine Kostenübernahme durch die jeweilige Kasse zu erwirken.

Dann sollten Sie einen sorgfältig ausgearbeiteten Behandlungsplan mit den anfallenden Kosten bei Ihrer Kasse einreichen und zuvor eine Kostenübernahmeerklärung einholen, um böse Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden.