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Steuern

Erbschaftssteuer 2023: Immobilien vererben wird teurer

16. Mai 2023

Die Erbschaftssteuer 2023 versetzt Erben in Alarmbereitschaft. Die geplante Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Ampel-Regierung macht das Erben und Schenken von Immobilien für alle Eigentümer deutlich teurer.

In diesem umfassenden Ratgeberartikel möchten wir Ihnen alle relevanten Informationen zur Erbschaftssteuer ab 2023 liefern. Erfahren Sie, wie Sie als Erbe, Erblasser oder Schenkende dieses Thema angehen sollten und wie Sie möglicherweise eine etwaige Steuer umgehen können.

Zukünftige Steuertabellen und die Entstehung der Steuer

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die durch einen unentgeltlichen Erwerb, wie eine Erbschaft oder Schenkung, ausgelöst wird. Das bedeutet, dass Erben oder Beschenkte Vermögenswerte in Deutschland versteuern müssen. Dies gilt für alle möglichen finanziellen Werte wie auch für Sachbezüge und Wertgegenstände. Mit der geplanten Erbschaftssteuer ab 2023 wird die Besteuerung von Immobilienerben im Erbfall deutlich erhöht.

Erbschaften und Schenkungen sind steuerlich vergleichbar. Die Steuerschuld tritt bei Erbschaften zum Stichtag des Todestages des Vererbenden (Erblassers), bei Schenkungen am Tag der Schenkung selbst. Um unzulässige Vermögensverschiebungen zu verhindern, kann die Erbschaftssteuer jedoch auch bei Schenkungen oder Zuwendungen greifen, die zu Lebzeiten erfolgen.

Die Höhe des Steuerbetrags bemisst sich in beiden Fällen nach der Steuerklasse des Beschenkten. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto niedriger ist der Steuersatz und desto höher ist der Steuerfreibetrag. Dies soll Familienangehörige wie Kinder oder Ehepartner begünstigen.

Steuersatz-Neuregelung: Änderungen ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 wird es eine Neuregelung bei der steuerlichen Bewertung und Wertermittlung von Immobilien geben. Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Immobilien für steuerliche Zwecke den aktuellen Verkaufswerten entsprechen sollen. Da in den letzten Jahren der Immobilienmarkt stark angestiegen ist, wird dadurch auch die Besteuerung drastisch ansteigen.

Bisher wurden Immobilien häufig mit dem Vergleichswertverfahren oder dem Sachwertverfahren bewertet. Beim Vergleichswertverfahren wurde der Wert anhand der Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien in der Umgebung ermittelt. Beim Sachwertverfahren wurde der Wert anhand des Sachwertfaktors bestimmt. Genau dieser Sachwertfaktor soll nun erhöht werden. Je nach Region wird er im kommenden Jahr von 0,5-1,5 auf 0,8-1,8 steigen. Dadurch erhöht sich automatisch die Erbschaftssteuer.

Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen: Ein 2004 gebautes Einfamilienhausmit einem aktuellen Wert von rund 500.000 Euro würde durch die Neubewertung auf etwa 785.000 Euro ansteigen. Wenn dieses Haus im Todesfall an ein Kind (Steuerklasse 1) vererbt wird, fallen fast 50.000 Euro mehr an Steuern an.

Folgende Änderungen ergeben sich für 2023:

  1. Sachwertfaktor: Der Sachwertfaktor soll die aktuelle Marktlage abbilden und wird am Ende mit der Summe des Bodenwerts und des Restwerts der Immobilie multipliziert.
  2. Nutzungsdauer: Die Nutzungsdauer wird von 70 auf 80 Jahre angehoben, wodurch die Alterswertminderung geringer ausfällt und der Restwert der Immobilie steigt.
  3. Regionalfaktor: Ein Regionalfaktor wird zusätzlich eingeführt und soll insbesondere den Restwert von Immobilien in beliebten Regionen wie München und Frankfurt erhöhen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des ererbten Vermögens. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ist und je höher der steuerpflichtige Vermögenswert ist, desto höher fällt die Steuerbelastung aus. Es gibt insgesamt drei Steuerklassen, die bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterschieden werden.

Die Steuerklassen und die entsprechenden Steuersätze sind wie folgt:

  • Steuerklasse 1: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel, Urenkel
  • Steuerklasse 2: Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner
  • Steuerklasse 3: Lebensgefährten, Verlobte, sonstige Personen

Für alle Steuerklassen gelten die folgenden Grundsätze:

  • Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto besser die Steuerklasse.
  • Je besser die Steuerklasse, desto höher der Steuerfreibetrag und desto geringer die anfallende Steuerlast.
  • Je höher der Vermögenswert, desto höher die Steuerlast.

Hier ist die Tabelle mit den Steuersätzen für die Erbschaftssteuer im Jahr 2023:

Vererbtes Vermögen Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3
Unter 75.000 Euro 7% 15% 30%
Unter 300.000 Euro 11% 20% 30%
Unter 600.000 Euro 15% 25% 30%
Unter 6.000.000 Euro 19% 30% 30%
Unter 13.000.000 Euro 23% 35% 50%
Unter 26.000.000 Euro 27% 40%
Über 26.000.000 Euro 30% 43%

Wann und unter welchen Voraussetzungen entfällt die Erbschaftssteuer für Ihre Immobilie?

Die in der Steuertabelle genannten Steuersätze greifen nicht in jedem Fall. Alle zehn Jahre gewährt das FInanzamt einen Freibetrag, der steuerfrei bleibt. Die Höhe dieses Freibetrags kann von Jahr zu Jahr angepasst werden und variiert je nach Steuerklasse.

Alle Schenkungen und Erbschaften innerhalb eines bestimmten Zeitraums werden unter einem Freibetrag addiert. Lediglich bei Überschreiten dieses Freibetrags müssen Erbschafts- oder Schenkungssteuern entrichtet werden. Immobilien haben oft einen hohen Wert, sodass in vielen Fällen bereits vor der geplanten Erhöhung der Erbschaftssteuer der maximale Freibetrag überschritten wurde und Steuern anfallen.

Ab 2023 wird der Schätzwert von Immobilien angehoben. Dadurch werden mehr Immobilien den Freibetrag überschreiten und werden dadurch steuerpflichtig.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Erbschaftssteuer entfällt, wenn die Immobilie eine Wohnfläche von weniger als 200 Quadratmetern hat und der Erbe mindestens zehn Jahre lang selbst darin wohnt.

In diesem Fall müssen keine Steuern gezahlt werden. Sollte die Immobilie größer sein als die genannte Wohnfläche, müssen die überzähligen Quadratmeter im Nachhinein anteilig versteuert werden. Die Größe der Immobilie spielt somit eine entscheidende Rolle.

Maximaler Freibetrag Erbschaftssteuer 2023

Der Freibetrag zur Erbschaftssteuer 2023 hängt vom Grad der Verwandtschaft ab und wird von 500.000 Euro bis 20.000 Euro heruntergestuft. Es ist wichtig, den Freibetrag zu beachten, um hohe Steuerzahlungen zu vermeiden.

Der Freibetrag ermöglicht es, dass Erben nicht in jedem Fall hohe Steuerbelastungen tragen müssen. Allerdings ist ab 2023 aufgrund der geplanten Erhöhung der Sachwertfaktoren zu erwarten, dass der Freibetrag in vielen Fällen überschritten wird. Über diesem Freibetrag wird mindestens eine Steuer von 7% fällig, die je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Vermögens auf bis zu 50% steigen kann.

Es ist daher ratsam, die aktuellen Freibeträge zu kennen und die steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaft oder Schenkung sorgfältig zu prüfen.

Es ist wichtig zu betonen, dass es illegal ist, das Finanzamt nicht über eine Erbschaft oder Schenkung zu informieren. Das Nichtmelden kann als Steuerhinterziehung gewertet werden und mit schwerwiegenden Strafen geahndet werden, darunter Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Es gibt jedoch legale Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu reduzieren oder zu umgehen. Eine solche Möglichkeit besteht in der rechtzeitigen Schenkung der Immobilie zu Lebzeiten. Wenn die Immobilie bereits vor dem Erbfall an die Erben übertragen wird, können diese in vielen Fällen von einer Schenkungssteuer befreit sein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Freibetrag innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nicht überschritten werden darf.

Die Einstufung als Scheinschenkung tritt ein, wenn die Erbenden Eheleute oder Kinder weniger als 10 Jahre in der geerbten Immobilie wohnen. Das gilt es aus steuerlichen Aspekten unbedingt zu vermeiden. Die Steuerpflicht gilt dann rückwirkend.

Es ist daher ratsam, bei der Planung von Schenkungen oder anderen steuerlichen Überlegungen einen erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften eingehalten werden.

Fragen und Antworten zum Thema Erbschaftssteuer 2023 bei Immobilien

Wann ändert sich die Erbschaftssteuer?
Ab dem Jahr 2023 werden die Regelungen zur Erbschaftssteuer angepasst. Es treten neue Bewertungsrichtlinien für Immobilien in Kraft, die zu höheren Steuerbeträgen führen können.

Wie hoch ist der Freibetrag für die Erbschaftssteuer im Jahr 2023?
Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis. Er liegt zwischen 500.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner und 20.000 Euro für andere Personen.

Wie berechnet sich die Erbschaftssteuer für Immobilien?
Die Höhe der Erbschaftssteuer für Immobilien hängt vom Wert der Immobilie und der Steuerklasse ab. Je höher der Wert und je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher ist die Steuerbelastung.

Gibt es Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer legal zu reduzieren oder zu umgehen?
Ja, es gibt legale Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Eine Option besteht darin, Immobilien zu Lebzeiten zu schenken, um von Schenkungssteuervorteilen zu profitieren. Es ist jedoch wichtig, die zehnjährige Frist und andere rechtliche Voraussetzungen zu beachten.

Welche Auswirkungen hat die geplante Erbschaftssteuerregelung ab 2023 auf Immobilienbesitzer?
Die geplante Erbschaftssteuerregelung ab 2023 kann zu einer erhöhten Steuerbelastung für Immobilienbesitzer führen. Die Anpassung der Bewertungsrichtlinien führt zu höheren Sachwertfaktoren, was zu einer höheren Steuerbemessungsgrundlage führt.