PKV Wechsel

Die Wechsel in die private Krankenversicherung kommt für Beamte, Freiberufler und Selbständige in Frage, die sich alternativ auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern können. Arbeitnehmer oder Angestellte dagegen können nur in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Mit der Gesundheitsreform zum 01. Januar 2011 muss diese Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, nur einmalig überschritten sein, um eine private Krankenkasse abschließen zu können. Bisher musste sie in drei aufeinander folgenden Jahren übertroffen sein, und auch die Einkommensprognose für die Zukunft musste entsprechend sein. Mit dieser Neuregelung wurde der Wechsel in die private Krankenversicherung also erleichtert. Allerdings sollte man vor einem Krankenkassenwechsel sorgfältig abwägen, ob die private Krankenversicherung wirklich die bessere Variante ist, denn die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich. In jedem Fall sollte vor einem PKV Wechsel ein Vergleich der angebotenen Tarife eingeholt werden.

 

 

Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung ist dann auch nicht für jeden sinnvoll. Liegen beispielsweise Risikofaktoren oder schwerwiegende Erkrankungen vor, dann kann eine private PKVdie Annahme nach der Gesundheitsprüfung mit vielen Gesundheitsfragen ablehnen oder einen sehr teuren Risikozuschlag verlangen. Dieser würde den monatlichen Versicherungsbeitrag maßgeblich nach oben treiben. Hat ein Versicherter also gesundheitliche Probleme, dann kann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl sein.

 

Familienkrankenversicherung günstige Alternative zur PKV

Auch wenn ein Versicherter Familienangehörige ohne eigenes Einkommen versichern muss, kann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Alternative sein. Sie ermöglicht im Rahmen der Familienversicherung die kostenfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern ohne eigenes Einkommen. In solchen Fällen kann schon aus Kostengründen die GKV vorzuziehen sein, denn in der PKV fällt für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag an.

 

Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung

Und letztlich ist auch ein Wechsel innerhalb der PKV von einer Gesellschaft zur anderen möglich. Ein solcher privater Krankenversicherungswechsel kommt besonders dann in Frage, wenn man mit der bisherigen Krankenversicherung nicht mehr zufrieden ist oder wenn die Gesellschaft den Preis durch eine Beitragserhöhung maßgeblich erhöht hat. In diesem Fall ist vor einem PKV Wechsel ein sorgfältiger Preis-Leistungs-Vergleich der anderen Gesellschaften angeraten, um diejenige private Krankenversicherung zu finden, die günstigere Preise und bessere Leistungen bietet. Meist besteht eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren, die sich danach jeweils um ein Jahr verlängert. Dann ist ein Wechsel jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Hat der Versicherer eine Prämienerhöhung angekündigt, steht dem Versicherten allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht zu und kann die private Krankenkasse wechseln. In jedem Fall ist ein Wechsel der Versicherung gut zu überlegen, unabhängig davon, ob von der GKV in die PKV gewechselt werden soll oder ob ein Wechsel innerhalb der PKV zu einer anderen Gesellschaft erwogen wird.

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