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Rücklagen

Die privaten Krankenversicherungen sind zu einer Bildung von Rücklagen verpflichtet. Diese sind ein Bestandteil des Eigenekapitals und dienen als Selbstfinanzierungsmittel, zur Finanzierung der Versicherungsleistungen für ältere Versicherte. Da mit dem steigenden Alter auch die Gesundheitskosten ansteigen, werden schon im jungen Alter Rücklagen durch die Beiträge der Versicherten gebildet. Diese müssen dann möglichst gewinnbringend vom Versicherer angelegt werden. Würden Versicherungen keine Rücklagen bilden, so würde sich dies in extrem hohen Beiträgen besonders für ältere Versicherte wiederspiegeln, da diese häufig große Kosten verursachen.


 

Zusätzlich Rücklagen

Die normalen Rücklagen werden aus den normalen Beiträgen der Versicherten gebildet. Die Versicherten haben aber die Möglichkeit, einen zusätzlichen Rücklagen Tarif abzuschließen. Dabei wird kleiner Zuschlag auf den monatlich Beitrag zur PKV erhoben, welcher dann im hohen Alter zur Senkung der Beiträge des Versicherten dienen soll.

 

Wechsel der privaten Krankenversicherung

Einziger Nachteil, diese zusätzlichen Rücklagen haben keine Rückerstattungsgarantie. Das heißt, wird die private Krankenversicherung gewechselt, kann der Versicherte die eingezahlten Beiträge nicht mitnehmen, dies geht nur bei den regulären Altersrückstellungen. Bei manchen Krankenversicherungen lässt sich allerdings eine Rückerstattung der zusätzlichen Rücklagen in den Tarifbedingungen schriftlich vereinbaren. In so einem Fall hat der Versicherte ein Anrecht auf die Erstattung der Beiträge.