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Risikozuschlag

Der Risikozuschlag ist ein Zuschlag, den der private Krankenversicherer bei der Antragsstellung eines Versicherten erheben kann. Geht von dem Antragssteller ein besonderes gesundheitliches Risiko aus, also hat der Versicherte eine schwerwiegende Vorerkrankung, so kann der Versicherer sein finanzielles Risiko durch die Erhebung eines Risikozuschlags mindern. Ist die Vorerkrankung zu schlimm, so kann der Versicherer den Antrag auch ablehnen. Der Risikozuschlag, auch versicherungsmedizinischer Zuschlag genannt, erhöht den monatlichen zu zahlenden Beitrag, der Leistungsanspruch bleibt bestehen. Die Versicherung kann um die Erhebung eines Risikozuschlags zu vermeiden, auch Versicherungsleistungen mindern.


 

Nachträgliche Risikozuschlagserhebung

Die nachträgliche Erhebung eines Risikozuschlags ist nur dann möglich, wenn der Versicherte zum Eintrittszeitpunkt nachweislich Vorerkrankungen verschwiegen hatte. Hatte ein Versicherter unwissentlich eine Vorerkrankung, so ist dies kein Grund für einen nachträglichen Risikozuschlag.  Die Höhe des Risikozuschlags wird dann nach der Wahrscheinlichkeit sowie den bisherigen Behandlungskosten berechnet.

 

Zeitlich befristeter Risikozuschlag

Im Normalfall gilt ein Risikozuschlag für die gesamte Dauer des Vertrages. Eine private Krankenversicherung kann allerdings auch einen befristeten Risikozuschlag erheben, wenn das Ende der Vorerkrankung ersichtlich ist. Teilweise wird das Ende dieses Risikozuschlags zeitlich begrenzt, oder erst durch eine erneute Gesundheitsprüfung aufgehoben.

Risikoeinteilung

Die private Krankenversicherung teilt die Risikofaktoren in 2 verschiedene Bereiche ein:

Objektives Risiko:
Das objektive Risiko bei der Risikoeinteilung setzt sich hauptsächlich aus den vom Antragssteller gemachten Angaben im Versicherungsantrag zusammen. Hier sind Faktoren wie Alter, Geschlecht sowie bisherigen Operationen und dem aktuellen Gesundheitszustand zusammen.

Subjektives Risiko:
Das subjektive Risiko setzt sich vor allem aus dem persönlichen Verhalten zusammen. Beispielsweise die Einstellung zu Vorerkrankungen, dem Willen mit dieser Erkrankung umzugehen und die Ehrlichkeit des Antragsstellers spielen hier eine große Rolle.