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Risikostrukturausgleich

Da Risikomitglieder, also Mitglieder mit einem besonders hohen Krankheitsrisiko, mehr Kosten als normale Versicherte verursachen können, wird zur Kostenregulierung der Risikostrukturausgleich (RSA) eingesetzt. Er fungiert als finanzieller Ausgleichsmechanismus im sozialen Krankenversicherungssystem. Einzige Ausnahme sind die landwirtschaftlichen Krankenkassen, hier gilt der RSA nicht.


 

Einführung des Risikostrukturausgleichs

Der Risikostrukturausgleich wurde 1994 eingeführt. Beschlossen wurde die Einführung 1992 während der Vereinbarung der großen Gesundheitsreform zwischen CDU und SPD. Mit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 wurde der RSA grundsätzlich umgestaltet.

 

Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung

Vor der Einführung 1994 bekam jede Versicherung einen bestimmten Betrag für jeden Versicherten zugewiesen. Zusätze für Versicherte mit besonders schweren und kostenintensiven Erkrankungen gab es dabei nicht. Die Einführung des RSA hatte den Zweck, die Kostenunterschiede zwischen gesunden und kranken Versicherten auszugleichen. Krankenkassen, die beispielsweise mit vielen chronisch Kranken, Familienversicherten und Nichtzahlern belastet sind, sollten so entlastet werden. Außerdem sollte der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen so gerechter gestaltet werden, da ihnen nun mehr finanzielle Mittel zur Verfügung standen.

 

 

Prinzip des Risikostrukturausgleich

Da jeder Versicherte grundsätzlich die Möglichkeit hat, seine Wunschkrankenkasse frei zu wählen, kann es bei einigen Krankenkassen zu größeren Kosten durch Risikoversicherte kommen. Damit das Problem der Risikoselektion gemindert wird, zahlen entweder die Krankenversicherer mit guter Risikostruktur einen bestimmten Beitrag an die Krankenversicherer mit schlechter Struktur, oder die Zuweisungen für Krankenversicherungen mit einer guten Risikostruktur werden gekürzt.