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Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform bezeichnet die gesetzlichen Maßnahmen zur Entwicklung des gesetzlichen Krankenkassensystems. Ziel dieser Reform ist es, alle Beteiligten wie z.B. Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärzte, Versicherte und die Pharmaindustrie zu einem verantwortlichen Kostendenken zu bewegen sowie die Kosten für das gesamte Gesundheitssystem in Grenzen zu halten.

 

Verantwortliches Kostendenken

Für Krankenhäuser und Ärzte wurden deshalb beispielsweise Kostenpauschalen für Behandlungen eingeführt, Arzneimittelhersteller müssen Rabatte gewähren und Versicherte müssen einen Teil der Kosten für Medikamente durch die sogenannte Selbstbeteiligung selbst übernehmen.

 

Versicherungspflicht

Die Gesundheitsreform trat zum ersten Mal am 01.04.2007 in Kraft. Neben den bereits genannten Punkten für die Reform erstmals eine Versicherungspflicht in ganz Deutschland ein. Somit muss jeder Bürger Deutschlands eine Krankenversicherung besitzen. Menschen mit einem Einkommen overhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich unter bestimmten Vorrausetzungen in der PKV versichern, für alle anderen gilt die Krankenversicherung der GKV. Seit dem 01.01.2009 muss die  PKV nun auch Basistarife auf Grundlage der von der PKV angebotenen Tarife anbieten. Diese Tarife sind für jene gedacht, die die hohen Beiträge der PKV nicht mehr zahlen können.

 

 

Einheitlicher Beitragssatz & Gesundheitsfond

Aus organisatorischen Gründen wurden am 01.07.2008 alle Spitzenverbände der Krankenkassen in den GKV-Spitzenverband zusammengelegt. Seit dem 01.11.2008 gilt in der gesetzlichen Krankenkasse ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Zum 01.01.2009 wurde der Risikostrukturausgleich durch den Gesundheitsfond abgelöst.