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Beitragsrückerstattungen

Bei einer Beitragsrückerstattung erstattet die private Krankenversicherung einen Teil der gezahlten PKV-Beiträge an den Versicherten zurück. Eine Beitragsrückerstattung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann sich von Krankenversicherer zu Krankenversicherer unterscheiden. Um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, sofern die betreffende Krankenkasse diese anbietet, müssen einige Kriterien erfüllt werden.

 

Kriterien für eine Beitragsrückerstattung

Viele private Krankenversicherungen erstatten einen Teil der Beiträge nur dann zurück, wenn der Versicherte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (meistens 1 Kalenderjahr) keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch genommen hat. Durch Nichtinanspruchnahme von Leistungen kann der Krankenversicherer einen Überschuss erwirtschaften, den er dann an den Versicherten komplett oder teilweise zurückzahlen kann.

 

Formen der Beitragsrückerstattung

Beitragsrückerstattungen können in verschiedenen Formen ausgezahlt bzw. erstattet werden. Eine vorgeschriebene Art gibt es nicht und so unterscheiden sich diese Arten häufig von Versicherer zu Versicherer.

  • Abwendung oder Minderung von Beitragserhöhungen
  • Einmalige Barauszahlung
  • Einmalzahlung zur Senkung der Beiträge
  • Bonuszahlung

 

 

Bei einem Wechsel der Krankenversicherung sollte der Fokus nicht unbedingt auf den Beitragsrückerstattungen liegen, da diese häufig an Bedingungen geknüpft sind, die nur für die wenigsten Versicherten erfüllbar sind. So darf beispielsweise nicht ein einziger Facharztbesuch innerhalb eines Jahres erfolgen, um sich für eine Rückerstattung zu qualifizieren. Vorsorgeuntersuchungen sind aber häufig von diesen Regelungen ausnommen.