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Beihilfe

Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die  Beamten und ihren Kindern und Ehepartnern anstelle des Arbeitgeberzuschusses gezahlt wird. Ehepartner und Kinder können allerdings nur Beihilfe bekommen, wenn diese keiner Versicherungspflicht obliegen.

 

Beihilfe statt Arbeitgeberzuschuss

Die meisten Angestellten sind normalerweise in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Hier übernimmt der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil an den monatlichen Beiträgen zur GKV. Bei den Beiträgen zur PKV verhält es sich ähnlich, nur das hier nicht der Arbeitgeber, sondern ein Beihilfeträger einen Anteil zur PKV übernimmt.

 

Beihilfeverordnung

Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Beihilfeverordnung (BVO), weswegen es nicht möglich ist, über die Höhe der Beihilfe eine genaue Auskunft zu geben. Sie liegt in der Regel zwischen 50 – 80 Prozent des monatlichen Beitrags zur privaten Krankenversicherung. Allerdings sind nicht alle ärztlichen Leistungen beihilfeberechtigt. Welche ja und welche nicht, lassen sich aus der Beihilfeverordnung entnehmen. Alle Regeluntersuchungen und notwendige medizinische Eingriffe sind aber im Normalfall beihilfeberechtigt.

 

 

Keine Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beamte können sich entweder privat oder gesetzlich versichern. Da Beamte allerdings keinen konkreten Arbeitgeber und demzufolge auch keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen, empfiehlt es sich als Beamter, die Krankenversicherung in einer privaten Krankenkasse abzuschließen. Beihilfe kann nicht für die gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden, demzufolge müsste ein GK-Versicherter die Beiträge komplett selbst tragen. In der privaten Krankenversicherung beträgt der selbstzuzahlende Anteil zu den monatlichen Beiträgen zwischen 30 – 50 Prozent.