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Annahmerichtlinien

Jede Krankenkasse entwickelt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eigene Annahmeregeln. Diese dienen der Vorsorge, um die Krankenkasse vor möglichen unbekannten Kostenquellen zu schützen. Die Annahmerichtlinien können sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden, sie müssen aber den gesetzlichen Regelungen entsprechen.


Im Allgemeinen bestehen die Annahmerichtlinien der privaten Krankenversicherungen zum größten Teil aus Fragen zur Gesundheit des Antragsstellers. Je nach Krankenkasse müssen 10 – 14 Fragen beantwortet werden. Die Zeiträume in den Fragen entsprechen nicht der Wirklichkeit und dienen nur zur Veranschaulichung, da diese von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind.

Viele Krankenversicherungen stellen außerdem Fragen zum Kinderwunsch, psychologischen Behandlungen und zu einer möglichen HIV-Infektion.

Wichtige Gesundheitsfragen der PKV:

  • Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen?
    Bei dieser Frage sind alle Krankheiten, Unfallfolgen oder Beschwerden des abgefragten Zeitraumes anzugeben, auch wenn diese bereits ausgeheilt sind.
  • Bestehen Krankheiten oder Folgen von Krankheiten bzw. Verletzungen, Anomalien die in den letzten 3 Jahren ärztlich festgestellt wurden?
    Hier müssen nur Krankheiten, Verletzungen und Anomalien angegeben werden, die innerhalb dieses Zeitraums vorhanden waren. Dies gilt ebenfalls für Allergien.
  • Haben in den letzten 3 Jahren Untersuchungen, Behandlungen oder Beratungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder sonstige Therapeuten stattgefunden?
    Hier müssen alle ärztlichen Behandlungen angegeben werden, die innerhalb der letzten 3 Jahre stattgefunden haben. Dazu zählen auch Arztbesuche wegen „Lappalien“ wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Schnupfen. Die Erhebung eines Risikobeitrags ist hier nicht zu befürchten.
  • Wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig Medikamente eingenommen?
    Hier muss nur die Einnahme von regelmäßig eingenommen Medikamenten angegeben werden. Dazu zählen beispielsweise Medikamente gegen Allergien, Hautsalben oder Tropfen. Arzneimittel wie Aspirin müssen hier nicht angegeben werden.
  • Sind Heilbehandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt?
    Wurde Ihnen von einem Arzt in der Vergangenheit zu einer Behandlung oder Therapie geraten und diese wurde bisher noch nicht durchgeführt, so muss diese hier angegeben werden.
  • Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt sind?
    Weisheitszähne sowie Implantate gelten nicht als fehlende Zähne und müssen somit auch nicht angegeben werden.