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Altersrückstellung

Altersrückstellungen werden fast ausschließlich in der privaten Krankenversicherung gebildet. Da der demografische Wandel die Menschen immer älter werden lässt und die Gesundheitskosten deshalb immer weiter steigen, sollen Altersrückstellungen helfen, die Gesundheitskosten auf ein bezahlbares Niveau zu reduzieren. Ältere Versicherte schaffen mit den Altersrückstellungen eine Vorsorge gegen zu hohe Beiträge zur PKV im hohen Alter. Die Altersrückstellungen werden allerdings nicht für jede Person einzelnd , sondern immer für bestimmte Versicherungsgruppen angelegt. Kündigt oder verstirbt ein Versicherter einer Gruppe, so wird sein Anteil an den Altersrückstellungen gleichmäßig auf alle weiteren Gruppenmitglieder aufgeteilt. 

 

Pflicht zur Bildung von Altersrückstellungen

Alle privaten Krankenversicherungen sind zu einem Aufbau von Altersrückstellungen für ihre Versicherten verpflichtet. Prinzipiell könnte man ja auch denken, warum nicht einfach die monatlichen Beiträge erhöhen, statt Rückstellungen zu bilden? Dies erklärt sich von selbst, wenn man sich den Paragraphen § 8a(2) der gesetzlichen Musterbedingungen für die privaten Krankenversicherungen ansieht. Diese sind für alle privaten Krankenkassen eine Art gesetzliche Richtlinie.

Dort steht geschrieben, dass „eine Erhöhung der Beiträge, aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person ist auszuschließen, solange im Gegenzug dafür eine Deckungsrückstellung für die versicherte Person gebildet wird“.

 

Zusammensetzung der Altersrückstellungen

Die Altersrückstellungen setzen sich aus 3 verschiedenen Teilen zusammen.

Beitrag zur privaten Krankenversicherung:
Ein Teil des Beitrags zur privaten Krankenversicherung wird für die Altersrückstellungen zurückgelegt.

Zinsen:
Die Altersrückstellungen werden fest verzinst zu einem Prozentsatz von 3,5 Prozent angelegt.

Vererbung:
Kündigt ein Versicherte seine private Krankenversicherung oder verstirbt, so wird sein Anteil an den Altersrückstellungen automatisch auf alle weiteren Versicherten seiner Altersgruppe aufgeteilt.

 

 

Keine Garantie für Beitragserhöhungen

Eine Garantie für Beitragserhöhungen sind die Altersrückstellungen aber nicht. Häufig steigen die Beiträge aufgrund neuer und teurer Behandlungsmethoden sowie Medikamente im Alter noch einmal ein wenig an. Auch der demografische Wandel sorgt dafür, dass die Beiträge immmer mehr steigen.