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Politik

Versicherungsbetrug: Betrug an Krankenversicherungen nimmt zu

15. April 2011

Krankenversicherungen haben die Aufgabe, Kosten für den Bezug von Medikamenten zu erstatten. Doch was geschieht, wenn ein Versicherter gefälschte Rezepte einreicht und sich diese erstatten lässt? In diesem Fall darf die Versicherung den Vertrag kündigen – obwohl im Normalfall ein gesetzlich festgelegtes Kündigungsverbot gilt. Zu dieser Entscheidung kam nun das Oberlandesgericht (OLG) Celle und sieht hier den Verdacht des Versicherungsbetrug bestätigt.

Klage eines Polizisten gegen die Krankenversicherung

Vorangegangen war die Klage eines pensionierten Polizisten, der über Monate hinweg Rezepte bei seiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht hatte, die Medikamente aber nie gekauft hatte. Die Krankenversicherung kündigte den Vertrag und verlangte den erstatteten Betrag zurück.

In der Verhandlung erklärte sich der Versicherte zwar bereit, die Summe zurückzuzahlen, wollte die Kündigung aber nicht akzeptieren. Er klagte gegen die Versicherung und verlangte die Weiterversicherung im PKV Basistarif. Zur Erklärung des Sachverhalts fügte er an, wegen gesundheitlicher Probleme sei die Abrechnung von seiner Frau übernommen worden, die die entsprechenden Rezepte ergänzt habe – ohne sein Wissen, versteht sich. Seine Argumentation basierte auf dem gesetzlich geregelten Kündigungsverbot, das den Zugang zu einer Krankenversicherung in jedem Fall gewähren soll.

Urteil: Kündigung durch die Krankenversicherung rechtens

Das Gericht allerdings gab mit Urteil von 24. Februar 2011 seiner Klage nicht statt, die Kündigung des Versicherers ist damit wirksam. Da es sich um eine Straftat handelt, bestehe keinesfalls ein gesetzlicher Zwang, den Vertrag aufrecht zu erhalten. Völlig unerheblich wäre auch, wer letztlich die Rezepte eingereicht habe.

Das Urteil dürfte ein Schritt in die richtige Richtung sein, denn Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Mit jedem Betrug bereichert sich ein Versicherter auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft, die letztlich in Form von höheren Beiträgen für den Schaden aufkommen müssen. Schon deshalb muss eine Schädigung des Versicherers durch die eigenen Versicherten verhindert werden.