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Arbeitspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Bürgerversicherung

SPD will PKV doch nicht Abschaffen: neues Papier zur Bürgerversicherung

23. Januar 2017

Die Idee der SPD zur Einführung der Bürgerversicherung kursiert bereits seit Jahren. Doch entgegen bisheriger Äußerungen soll die Private Krankenversicherung (PKV) wohl doch nicht abgeschafft werden.

SPD Bürgerversicherung

SPD will Private Krankenversicherung doch nicht abschaffen

Das neue Konzept der Friedrich-Ebert-Stiftung empfiehlt eine Alternative zur Abschaffung der privaten Krankenversicherung. Damit nähert sich die SPD den Vorstellungen der Grünen und Linken in Hinsicht auf die Reform des Gesundheitssystems.

Empfehlung der Friedrich-Ebert-Stiftung gegen Abschaffung der privaten Krankenversicherung

Das neue Konzept der SPD zur Reform des Gesundheitssystems stützt sich auf ein von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Sozialverbänden, Wohlfahrtsträgern, Krankenkassen und Wissenschaftlern veröffentlichtes Arbeitspapier, das der „Berliner Zeitung“ vorliegt.

Bisher sah der Entwurf der SPD zur Einführung der Bürgerversicherung die schrittweise Abschaffung der Privaten Krankenversicherung vor. Nach einer Übergangszeit von einem Jahr sollte die PKV von der Bildfläche verschwinden. Davon scheinen die SPD-Spitzen nun abzurücken und nähern sich somit den Positionen der Grünen und Linken.

Bürgerversicherung: paritätische Aufteilung der Kosten auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eckpunkte der Reform sehen eine gleichberechtigte Aufteilung der Kosten für die Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erst kürzlich wurde der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung auf 7,3 Prozent gedeckelt. Zusatzbeiträge ihrer Kassen müssen Arbeitnehmer aktuell alleine tragen.

Das bedeutet nicht zuletzt in Anbetracht weiter steigender Gesundheitskosten eine erhebliche Entlastung für die Bürger. Denn mit einem weiteren Anstieg der Beitragssätze ist in Zukunft sicher zu rechnen.

Angleichung der Vergütung für Ärzte

Im Arbeitspapier wird zudem die Angleichung der PKV und GKV gefordert. Unter anderem soll die Vergütung für Ärzte harmonisiert werden. Damit könnte die aktuelle Bevorzugung von Privatpatienten zu Lasten der gesetzlich Versicherten aufhören. Bislang können Ärzte und Zahnärzte bei Versicherten der PKV auch über der GOÄ bzw. GOZ abrechnen und bevorzugen deshalb Privatpatienten z.B. bei der Terminvergabe.

Mehr Anreize für Beamte zum Wechsel von der PKV in die GKV

Für Beamte soll ein Anreiz zum Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse geschaffen werden. Da die Beihilfe die Kostenerstattung lediglich in der privaten Krankenversicherung gewährt, ist die GKV aktuell keine Option für Beamte und Beihilfeberechtigte. Jüngst äußerte sich die Bertelsmann-Stiftung hierzu und forderte nach einer Studie die Abschaffung der Beihilfe und plädierte für gleiche Zugangsvoraussetzungen in die PKV auch für Beamte.

Neue Bemessungsgrundlage soll auch Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträgen einbeziehen

Bisher regelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG KV) die Höchstbeiträge zur Krankenversicherung und bezieht lediglich das Einkommen aus selbständiger oder nicht-selbständiger Tätigkeit ein. Neue Pläne der SPD sehen nach Vorbild von Grüne und Linke die Einbeziehung von Kapitalerträgen wie Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden, und Spekulationsgewinne vor.

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze – steigender Höchstbeitrag

Zudem wird die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung bis zu der der Rentenversicherung diskutiert. Das würde einen Anstieg der BBG KV von aktuell 4.350 Euro im Monat auf 6.350 Euro im Monat bedeuten. Damit würde die Krankenversicherung für Besserverdiener und Vermögende deutlich teurer, während keine zusätzliche Kosten für Geringverdiener entstehen.

Mehreinnahmen für Erweiterung des gesetzlichen Leistungskataloges

Mit den erzielten Mehreinnahmen könnten die Erstattungen im gesetzlichen Leistungskatalog erweitert werden. Experten schlagen konkret die Aufnahme von Brillen in den Leistungskatalog vor, sowie die Erhöhung der Zuzahlungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz