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Test Pflegeversicherung Vergleich 2023 Stiftung Warentest

Eine private Pflegeversicherung sollte jeder Verbraucher abschließen. Denn die Gefahr, in der Zukunft beispielsweise einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt zu erleiden und hierdurch zum Pflegefall zu werden, ist heutzutage wesentlich höher denn je.

Aber auch aus anderen Gründen kann eine Pflegebedürftigkeit entstehen, beispielsweise durch einen Verkehrs- oder Arbeitsunfall. Und wer von einem solchen Unglücksfall betroffen ist, hat ohne eigene Vorsorge in Form einer privaten Pflegeversicherung sehr schlechte Zukunftsaussichten.

Pflegefall ist nicht gleich Pflegefall

Nicht jeder Pflegefall ist wie der andere. Dennoch stellen sich viele Verbraucher unter einem typischen Pflegefall einen querschnittsgelähmten oder gar komatösen Patienten vor, der in keinerlei Weise mehr für sich selbst sorgen, sich selbst ankleiden, waschen oder eigenständig Nahrung zu sich nehmen kann.

Diese Vorstellung ist jedoch eher als naiv zu bezeichnen, denn es gibt auch Fälle von Pflegebedürftigkeit, in denen sich der Betroffene noch durchaus zum größten Teil selbst versorgen kann und nur für bestimmte Verrichtungen eine helfende Hand benötigt. Doch auch in solchen minderschweren Fällen benötigen die Betroffenen finanzielle Unterstützung. Diese bietet ihnen eine private Pflegeversicherung in wesentlich höherem Maße als die gesetzliche Pflegeversicherung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen und bildet die sogenannte fünfte Säule der Sozialversicherungen.

Laut ihrer Ausrichtung soll die gesetzliche Pflegeversicherung eigentlich dem Betroffenen umfangreiche finanzielle Hilfen zur Finanzierung eines würdigen Daseins gewähren.

Dazu gehören zum Beispiel die Gewährung eines Pflegegeldes oder die Übernahme der Pflegekosten durch professionelle Kräfte, die Erstattung der Kosten für stationäre beziehungsweise teilstationäre Pflege in einer Klinik oder einem Heim sowie die Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel.

Allerdings besteht die tatsächliche Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung leider nur in der Zahlung beziehungsweise der Übernahme von Kosten in Form eines Höchstsatzes.

Alle Mehrkosten für Pflegeleistungen und Pflegehilfsmittel muss der Betroffene selbst oder seine Familie tragen. Nur bei absoluter Mittellosigkeit werden die Mehrkosten von staatlicher Seite übernommen.

Die Pflegestufen in der Pflegeversicherung

Sowohl bei der gesetzlichen Pflegeversicherung als auch bei der privaten Pflegeversicherung ist die Pflegestufe, welche dem Betroffenen in einem Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zuerkannt wird, der Dreh- und Angelpunkt für die Berechnung der gewährten Leistungen.

Insgesamt werden drei unterschiedliche Pflegestufen, abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen, unterschieden. Je höher die Pflegestufe, desto mehr Pflege benötigt der Betroffene und desto höher sind die Leistungen sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Pflegeversicherung.

  • Pflegestufe I   – „erhebliche Pflegebedürftigkeit“

Der durchschnittliche Pflegebedarf des Patienten darf täglich 90 Minuten nicht unterschreiten. Hiervon müssen allein mindestens 45 Minuten für die Grundpflege notwendig sein.

  • Pflegestufe II  – „schwere Pflegebedürftigkeit“

Der durchschnittliche Pflegebedarf des Patienten darf täglich 180 Minuten nicht unterschreiten. Hiervon müssen allein mindestens 120 Minuten für die Grundpflege notwendig sein.

  • Pflegestufe III – schwerste Pflegebedürftigkeit,

Der durchschnittliche Pflegebedarf des Patienten darf täglich 300 Minuten nicht unterschreiten. Hiervon müssen allein mindestens 240 Minuten für die Grundpflege notwendig sein. Zudem müssen auch in jeder Nacht in der Zeit von 22 Uhr und 6 Uhr morgens regelmäßig Leistungen der Grundpflege notwendig sein.

Die private Pflegeversicherung 2023

Die private Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung im eigentlichen Sinne, denn sie ergänzt lediglich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dennoch sollte sie unbedingt abgeschlossen werden, da die gesetzlichen Leistungen, wie oben beschrieben, nur bis zu einem gewissen Punkt ausreichen und daher einer Ergänzung bedürfen. Die private Pflegeversicherung gibt es in verschiedenen Ausformungen, die sich grob in drei verschiedene Unterarten einteilen lassen.

Die Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung der privaten Pflegeversicherung ist in erster Linie zur Ergänzung der gesetzlichen Leistungen gedacht. Auch sie setzt einen bestimmten Höchstsatz fest, bis zu dessen Erreichen sie für Pflegekosten aufkommt. Allerdings berücksichtigen die meisten Tarife der Pflegekostenversicherung hauptsächlich die Kosten, die durch professionelle Pflege durch ausgebildete Pflegekräfte entweder am Wohnsitz des Patienten oder in einem Pflegeheim bzw. einer Klinik entstehen.

Zudem müssen bei der privaten Pflegekostenversicherung auch nach Eintritt des Pflegefalls die Beiträge weiterhin Monat für Monat einbezahlt werden und sollte die Versicherung vor Eintritt eines Pflegefalles gekündigt werden, verfallen sämtliche bis zur Kündigung geleisteten Beiträge. Zudem sind, je nach Tarif der Pflegekostenversicherung, die Leistungen für häusliche Pflege wesentlich geringer als für stationäre Pflege.

Die Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt dem Versicherten im Leistungsfall monatlich eine bestimmte Summe aus. Wie ihr Name schon verrät, setzt sich diese Summe aus einem festen, vertraglich vereinbarten, Tagessatz zusammen. So erhält der Versicherte beispielsweise in einem Monat, der 31 Tage umfasst, eine höhere Summe als in einem Monat mit 30 Tagen.

Das von der Pflegetagesgeldversicherung ausbezahlte Kapital ist nicht an bestimmte Ausgaben gebunden, das heißt, dass der Versicherte sein Pflegetagesgeld nach eigenem Gutdünken verwenden kann. Ob er es für eine Haushalthilfe, einen Fahrdienst oder für den Ankauf eines neuen Fernsehgerätes verwendet, er ist niemandem wegen der Verwendung Rechenschaft schuldig. Man muss jedoch bei der Pflegetagegeldversicherung bedachten, dass in manchen ihrer Tarife die Beiträge auch für sie im Leistungsfall weitergezahlt werden müssen.

Zudem ist für den Beitritt zur Pflegetagegeld eine vorherige Gesundheitsprüfung erforderlich, so dass ein Interessent bei einschlägigen Vorerkrankungen entweder komplett abgelehnt oder in einen wesentlich höheren und somit teureren Tarif eingestuft wird. Zudem sind auch im Fall der Pflegetagegeldversicherung bei einer vorzeitigen Kündigung alle bisher bezahlten Beiträge für den Versicherten unwiederbringlich verloren.

Die Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist umgangssprachlich ausgedrückt die Königsklasse der privaten Pflegeversicherung. Denn sie zahlt im Fall von Pflegebedürftigkeit eine vertraglich festgelegte Rente an den Versicherten aus, die ihm zur freien Verfügung steht. Die Höhe dieser Rente wird direkt zwischen Versichertem und privater Pflegeversicherung ausgehandelt, eine Grenze nach oben gibt es theoretisch gesehen nicht.

Allerdings richtet sich die Höhe der Pflegerente direkt nach der Höhe der vom Versicherten geleisteten Beiträge, was eine utopische Pflegerentenhöhe von vornherein unmöglich macht. Doch durch diese Praxis ist gleichzeitig eine nachträgliche Anpassung von Beiträgen und Leistungen an die jeweilige Lebenssituation des Versicherten möglich.

Zudem müssen bei Eintritt des Pflegefalls keine weiteren Beiträge mehr an die private Pflegerentenversicherung gezahlt werden, was eine zusätzliche finanzielle Entlastung des betroffenen garantiert und die Leistungshöhe ist unabhängig davon, ob der Betroffene zu Hause oder stationär gepflegt wird, einzig die ihm zuerkannte Pflegestufe ist entscheidend. Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung und zur Pflegekostenversicherung verfallen die Beiträge zur Pflegerentenversicherung bei früherer Kündigung nicht vollständig, sondern sie werden zumindest teilweise zurückerstattet.

Private Pflegeversicherung im Test & Vergleich 2023

Natürlich denkt niemand gerne über die Möglichkeit nach, zukünftig vielleicht zum Pflegefall zu werden und auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein. Dennoch sollte wirklich jeder Einzelne für einen solchen Notfall vorsorgen.

Eine private Pflegeversicherung muss, natürlich immer in Abhängigkeit von gewählter Form und dem Tarif der privaten Pflegeversicherung, nicht unbedingt teuer sein. Natürlich ist jeder Versicherte, der niemals die Leistungen seiner privaten Pflegeversicherung benötigt, zu beglückwünschen.

Doch wenn der Pflegefall erst einmal eingetreten ist, zählt jeder einzelne Euro, den man zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufbringen muss und von seiner privaten Pflegeversicherung ersetzt bekommt. Zur privaten Pflegeversicherung gibt hier weitere Informationen