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PKV

Urteil: PKV muss Augenlaser-OP erstatten

4. April 2011

Wohl jeder Privatversicherte in der PKV kennt die Situation – eine hohe Arzt- oder Krankenhausrechnung steht an, und man fragt sich, ob die Versicherung wohl die enormen Kosten zahlen wird. Anders als gesetzlich Versicherte wissen Privatpatienten nämlich sehr gut, welche Honorare und Behandlungskosten für ihre Erkrankungen anfallen – welche Kosten unter Umständen von der privaten Krankenversicherung erstattet werden und welche von ihnen selbst getragen werden müssen. In einem aktuellen Gerichtsurteil hat das Landgericht Dortmund jetzt entschieden, dass eine Augenlaser-Behandlung durchaus eine medizinisch notwendige Behandlung ist, die von der privaten Krankenkasse bezahlt werden muss. Den Versicherten dürfte das angesichts des Kostenfaktors sicher freuen. Das Urteil selbst wiederum dürfte wegweisend sein.

Private Krankenversicherung muss Augenlaser Operation bezahlen

Vor dem Landgericht Dortmund hatte ein Privatversicherter auf Zahlung der Kosten seiner Augenlaser-Operation geklagt – und Recht bekommen. Das Argument der Richter lag auf der Hand – während Kontaktlinsen und Brillen eine Fehlsichtigkeit lediglich korrigieren können, setzt eine Laserbehandlung an der Wurzel des Augenleidens an. Die Behandlung sei deshalb mindestens gleichwertig zu Brille und Kontaktlinsen. Außerdem sei eine Laseroperation heute eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode, die zu den gleichen oder sogar besseren Erfolgen führt wie klassische Sehhilfen. Aus diesem Grund müsse der Versicherer für die Behandlung aufkommen.

Dank Gerichtsurteil und Laser: Brille ade

Das Urteil dürfte besonders für stark Fehlsichtige interessant sein, die bisher nur mit starken Brillengläsern oder Kontaktlinsen behandelt werden konnten. Für sie naht jetzt Hilfe – denn mit den neuen Behandlungsmethoden im Bereich der Lasertechnologie kann diese Fehlsichtigkeit nun beseitigt werden. Ein angenehmer Nebeneffekt – zukünftig muss eine Brille oder Kontaktlinsen nur noch beim Lesen oder ähnlichen anstrengenden Tätigkeiten getragen werden. Für viele langjährige Brillenträger heißt das am Ende, die Brille ist endgültig hinfällig.