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PKV

Kündigung bei vorübergehender Berufsunfähigkeit ungültig

3. Mai 2011

 

Eine Kündigung seitens der Krankenkasse ist bei Berufsunfähigkeit möglich. Wie aber sieht dies im Falle einer Krankentagegeldversicherung aus? Hier überbrückt die Versicherung nur den Verdienstausfall, soll aber keine dauerhafte Lösung für die fehlenden Einnahmen sein. Wann genau ein Versicherer kündigen darf, wird oftmals unterschiedlich beurteilt, das Landgericht Köln musste nun einen schwierigen Fall entscheiden.

Wartezeit auf Spendeorgan kann bis zu 4 Jahre betragen

Der im Jahre 1954 geborene Kläger hatte bei seiner privaten Versicherung eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Im März 2005 wurde der als Rechtsanwalt arbeitende Mann dann so krank, dass er nicht mehr arbeiten konnte. Er litt unter einem schweren Herzleiden. Im April 2006 setze man ihn auf die Transplantationsliste im niederländischen Leiden. 2007 erhielt sein Fall eine hohe Dringlichkeitsstufe. Nach einer kurzen Zeit beruhigte sich sein Herz ein wenig, sodass die Dringlichkeit heruntergestuft wurde. Das Diabeteszentrum NRW sagte, die Wartezeit auf ein Spenderorgan kann ewig dauern, meistens sind es so 3 – 4 Jahre.

Besserung ohne Transplantation nicht absehbar

Die private Krankenversicherung des Mannes verlangte mehrmals eine gründliche Untersuchung des Falles durch einen Vertrauensarzt, da sie seit 2005 Krankentagegeld für ihn zahlten. 2008 dann bescheinigte der Vertrauensarzt dem Kläger seine Berufsunfähigkeit. Im besten Falle sei das Herz stabil, so der Arzt. Eine Besserung sei ohne Transplantation nicht absehbar. Nach dieser Mitteilung kündigte die Versicherung dem Mann die Krankentagegeldversicherung und bot ihm gleichzeitig eine Anwartschaftsversicherung an. Mit dieser hätte der Mann seine Versicherung zu späterem Zeitpunkt ohne Einberechnung seines Herzleidens wieder einsetzen können.

Trotz seines schlechten Gesundheitszustandes ging der Mann vor Gericht und klagte. Er war der festen Überzeugung, in naher Zukunft ein Spenderherz zu erhalten. Das Oberlandesgericht schloss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Vergleich ab, nachdem die Versicherung bis zur Urteilsverkündung dem Mann jeden Tag 95 Euro zahlen müsse. Sollte das Urteil gegen den Mann ausfallen, so müsse dieser die kompletten Kosten tragen, sowie alle erhaltenen Beiträge zurückzahlen.

Versicherung darf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit nicht kündigen

Laut Gericht habe der Mann aber gute Chancen auf Heilung, er nehme seine Medikamente regelmäßig, erscheine immer zu allen medizinischen Untersuchungen und sein Zustand sei sehr stabil. Aus diesem Grund dürfe die Versicherung nicht einfach das Krankentagegeld kündigen. Das Gericht geht nicht davon, dass man seinen Beruf mehr weiter ausüben kann, sondern das er lediglich eine längere Zeit arbeitsunfähig ist. Aus diesem Grund müsse die Versicherung weiter bestehen, da sie nur im Falle einer Berufsunfähigkeit gekündigt werden dürfe. Die Versicherung muss dem Mann deswegen rund 83.000 Euro nachzahlen.