PKV
PKV Unisex-Tarife: EuGH schafft Ungleichbehandlung ab
2. März 2011
Unisex-Tarife: Gleicher Beitrag für gleiche Leistungen in Versicherungen
Bisher war es üblich, dass private Krankenversicherungen, ebenso wie private Renten- oder Lebensversicherungen, für Frauen und Männer unterschiedliche Tarife angeboten haben. Als Grund hierfür nannten die Versicherungsgesellschaften die unterschiedlichen Risiken bei der Versicherung von Frauen und Männern.
Nun hatte der Europäische Gerichtshof über die Praxis der Versicherungen zu entscheiden. Bisher wurden vor allem für Frauen höhere Beiträge berechnet. Dies sei jedoch, so die Richter, nicht mit dem Prinzip der Gleichbehandlung von Mann und Frau vereinbar und für die Frauen diskriminierend. Daher sei es notwendig, die aktuelle Praxis zu beenden und einheitliche Unisex-Tarife für beide Geschlechter anzubieten.
Auch PKV Beitragserhöhung wahrscheinlich
Mit dem heutigen Urteil werden die Versicherer nun eine neue Tarifberechnung vornehmen müssen, obwohl sie dieser lange widersprochen haben. Dies kann in einigen Bereichen auch Beitragserhöhungen bedeuten, denn aufgrund der biologischen Unterschiede gibt es durchaus Differenzen in der Inanspruchnahme der Versicherungen. Eine Schwangerschaft beispielsweise bedeutet für viele Versicherungen hohe Kosten, die bei Männern naturgemäß nicht anfallen. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes, Juliane Kokott, verweist jedoch auf aktuelle Statistiken, die eine nahezu gleiche Kostenverteilung offenbart.
Welche Auswirkungen das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes zu Unisex-Tarifen auf die Tarife der privaten Krankenversicherer haben wird, kann derzeit nur gemutmaßt werden. Die Reaktion hierauf wird in den kommenden Wochen und Monaten sicher zu spüren sein.