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PKV

PKV: Signal Iduna bietet Krankentagegeld auch für Kinder

18. März 2011

Die privaten Krankenversicherer sind immer auf der Suche nach neuen Möglichkeiten, um Versicherte zu gewinnen. Die Signal Iduna Krankenversicherung bietet jetzt mit ihrem Tarif ESP-VA 43 eine Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer. Neu an diesem PKV Tarif ist, dass Versicherte auch dann Krankengeld erhalten, wenn nicht sie selbst, sondern das Kind erkrankt ist.

Private Krankentagegeldversicherung für PKV Versicherte

Die private Krankenversicherung bietet im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Lohnfortzahlung, wenn Kinder erkrankt sind. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer bei der Erkrankung des Kinder bis zu zehn Tage pro Jahr von der Arbeit freistellen, den Lohnausgleich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Die Höhe der Leistungen ist auf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes begrenzt, wovon dann noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgerechnet werden müssen.

Signal Iduna: PKV Tarif ESP-VA 43

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten diese Leistungen jedoch nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, privat versicherte Arbeitnehmer können nicht auf diese Leistungen zurückgreifen. Für sie bietet die Signal Iduna Krankenversicherung jetzt einen neuen Krankentagegeldtarif, den Tarif ESP-VA 43. Mit diesem Tarif übernimmt die Signal das Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag und zahlt Leistungen auch dann, wenn das Kind erkrankt ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch das Kind eine private Krankenvollversicherung nutzt.

Voraussetzungen für das Krankentagegeld für Kinder

Kann nachgewiesen werden, dass das Kind in Folge einer Krankheit zu Hause betreut und gepflegt werden muss, erstattet die Signal Iduna Krankenversicherung das Krankengeld wie bei einer Erkrankung des Versicherten selbst. Voraussetzung ist allerdings, dass im Haushalt keine weitere Person lebt, die die Betreuung des Kindes eventuell übernehmen könnte, zudem darf das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Dauer des Krankentagegeldes

Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Anspruch für zehn Arbeitstage pro Kind, bei mehreren Kindern können bis zu 25 Arbeitstage übernommen werden. In extremen Härtefällen, beispielsweise bei einer unheilbaren Erkrankung, kann das Krankentagegeld auch für bis zu 100 Tage übernommen werden.