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PKV

PKV: Mitnahme der Altersrückstellungen bei PKV-Wechsel

30. November 2011

Bei einer Beitragserhöhung haben die Versicherten die Möglichkeit, dieser durch einen Tarif- oder Krankenkassenwechsel zu entgehen. Eine nicht ganz unwichtige Rolle spielen hier die Altersrückstellungen. Diese können bei einem PKV-Wechsel nicht in vollem Umfang bzw. überhaupt nicht mitgenommen werden. Für ältere Versicherte mit hohen Altersrückstellungen ein wichtiger Punkt bei einer Beitragserhöhung.

Altersrückstellungen – Vor dem 01.01.2009 versichert

Wer bereits seit einigen Jahren bei seinem Krankenversicherer versichert ist, der kann seine Altersrückstellungen häufig nicht mitnehmen. Dies ist erst seit dem 01.01.2009, im Zuge der Gesundheitsreform, möglich geworden. Ist der Versicherung bei seinem Krankenversicherer also vor diesem Zeitpunkt erfolgt, so ist die Mitnahme der Altersrückstellungen nicht möglich. Bei einem PKV-Wechsel muss also wieder von Null angefangen, was sich besonders bei einer längeren Vorversicherung durchaus auch in den späteren Beiträgen bemerkbar machen könnte. Wer jedoch erst seit 3 Jahren in der PKV versichert ist, könnte den Verlust seiner Altersrückstände unter Umständen verschmerzen, da durch einen PKV Wechsel im besten Fall extreme Beitragseinsparungen winken dürften.

Altersrückstellungen – Nach dem 01.01.2009 versichert

Wer seine Krankenversicherung erst nach dem 01.01.2009 bei einem privaten Krankenversicherer abgeschlossen hat, hat immerhin die Möglichkeit, einen Teil seiner Altersrückstellungen mit in die neue Krankenversicherung mitzunehmen. Die Höhe der mitzunehmenden Altersrückstellungen richtet sich dabei nach der Höhe des Basistarifs. So können nur Rückstellungen mitgenommen werden, die dem Umfang des Basistarifs entsprechen. Der Wechsels in eine andere Krankenversicherung bedeutet also immer auch einen Verlust der Altersrückstellungen für den Versicherten, egal in welche Art Tarif er wechseln möchte. Gerade bei Versicherten die noch nicht so lange in der PKV versichert sind, lohnt sich ein Wechsel häufig aufgrund der massiven Einsparungen durch die niedrigeren Beiträge.

Kündigungsfristen bei PKV-Wechsel mit Sonderkündigungsrecht beachten

Wer sich dazu entscheidet, seine Krankenversicherung zu wechseln, sollte dies nicht überstürtzen. Versicherte haben, nachdem sie von ihrem Versicherer über die anstehende Beitragserhöhung informiert wurden, einen Monat Zeit um eine passende Krankenversicherung zu finden und die Kündigung ordnungsgemäß durchzuführen. Bei Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung sollte der Versicherte auf keinen Fall vergessen, seinen Versicherer rechtzeitig über die gültige Neuversicherung zu informieren, da die Kündigung sonst nicht vollzogen werden kann und ein Wechsel nicht möglich ist.