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PKV

PKV: Kostenlücke bei Folgeschäden von Lebendorganspende

28. Oktober 2011

Eine Organspende kann für den Spender zu einem teuren Spaß werden, sofern dieser privatversichert ist. Die Kosten für mögliche Folgekomplikation einer Lebendorganspende werden aktuell nämlich nicht von den Kassen abgedeckt, diese muss der Spender selbst übernehmen. Viele Experten fordern daher nun eine Verpflichtung der privaten Krankenkassen für die Kostenübernahme von möglichen Folgekosten.


 

Kostenübernahme bisher nur durch Kulanz

Aber nicht nur Außenstehende, auch die Branche selbst sieht ein, dass es einiges an Handlungsbedarf gibt. So soll schnellstmöglich eine Regelung zu dieser Deckungslücke gefunden werden, mit der alle Beteiligten gut leben können. Dies gab PKV-Verbands-Direktor Dr. Volker Leienbach auf Deutschland größter Messe für das Versicherungs- und Finanzwesen, der DKM bekannt. Bisher ist es so, dass die Kosten bei einer Lebendorganspende nicht von der Krankenkasse des Spenders, sondern von der des Empfängers oder aus eigener Tasche des Spenders gezahlt werden müssen. Sollte der Spender jedoch aufgrund seiner Organspende unter Folgeerkrankungen zu leiden haben, so werden diese Kosten weder von der Spender- noch von der Empfängerkrankenkasse abgedeckt.

 

Kostenübernahme in der GKV problemlos möglich

Während es in der gesetzliche hier keinerlei Problematik gibt, herrscht in der PKV in einem solchen Fall eine große Deckungslücke. Grund für die Problematik ist die Krankheitsursache. Die ist nicht auf eine Krankheit des Versicherten zurückzuführen ist, sondern durch einen gewollten Eingriff verursacht worden. Viele Krankenkassen seien in solchen Situationen zwar sehr kulant gewesen, trotzdem sei dies nicht der optimale Weg, eine solche Situation zu lösen, so Leienbach.

 

 

Problematik bereits seit Jahren bekannt

Allerdings besteht das Problem der Kostenübernahme nicht erst seit heute in der PKV. Das Problem ist altbekannt und sollte, um Imageschäden zu vermeiden, schnell aus Welt geschafft werden, erklärte Leierbach. Bereits seit einigen Jahrzehnten streiten sich die PKVen in solchen Fällen über die Kostenübernahme, ohne dabei bisher ein konkretes Ergebnis erzielt zu haben. Zwar bestehe ein großes Risiko bei Lebendorganspenden, eine Diskussion über die Kostenübernahme ist jedoch aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung unverständlich. PKV-Ombudsmann Dr. Klaus Theo Schröder ist der Meinung, dass dieses Thema in der Vergangenheit nicht mit der nötigen Intensität behandelt wurde. Eine Lösung für dieses Problem müsse nun schnellst möglichst auf den Weg gebracht werden.