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Experten empfehlen private Pflegezusatzversicherung

Pflegeversicherung: Versorgungslücke bleibt bestehen

30. Januar 2017

Auch nach dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes zum Januar 2017 bleibt die Notwendigkeit zur privaten Vorsorge ungebrochen. In einem jetzt veröffentlichten Interview geht der Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der Union Krankenversicherung ausführlich auf das Thema ein.

Pflegeversicherung 2017

Weiter versorgungslücke in der Pflegeversicherung 2017

Harald Benzing betont im Namen seiner Branche einmal mehr, wie wichtig es ist, für den Pflegefall privat vorzusorgen, damit es nicht im Fall des Falles zu einer erheblichen Versorgungslücke kommt und damit pflegedürftige Menschen auch im Alter vernünftig versorgt sind.

Pflegestärkungsgesetz sinnvolle Reform mit Potenzial

Grundsätzlich sehen die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die Union Krankenversicherung die neuen gesetzlichen Maßnahmen zur Stärkung der Pflegeversorgung in Deutschland als sehr sinnvoll an.

Pflegegrade statt Pflegestufen

Viele hilfreiche Verbesserungen wurden auf den Weg gebracht. Sie betreffen Pflegebedürftige und die Angehörigen und bieten damit einen umfassenden Ansatz für alle Beteiligten. So werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Ein neues Begutachtungsverfahren soll sicherstellen, dass körperliche, geistige und psychische Ursachen für die Pflegebedürftigkeit in gleichem Maße berücksichtigt werden. Im Ergebnis soll garantiert sein, dass alle Betroffenen den Zugang zu Pflegeleistungen erhalten, der für ihre individuelle Situation angemessen ist.

Pflegeversicherung: private Vorsorge bleibt notwendig

Ungeachtet aller Verbesserungen ist eine private Vorsorge für den Pflegefall weiterhin unerlässlich. Die Leistungen der Pflegekassen oder der privaten Versicherer reichen in der Regel nur dazu aus, rund 50 Prozent der Kosten abzudecken. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen im Durchschnitt in Deutschland in Abhängigkeit vom Pflegegrad in einer Größenordnung von 30.000 Euro bis 42.000 Euro jährlich.

Sofern die Rente und vorhandenes Vermögen nicht ausreichen, um diese Kosten zu decken, legt das Sozialamt zwar die fehlenden Kosten vor, doch häufig werden im Nachgang die Kinder in die Unterhaltspflicht genommen. Wer also vermeiden will, dass Kinder für die Eltern haften, muss sich zusätzlich privat versichern.

Pflege-Bahr Versicherung als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung

Interessant bleibt beispielsweise die staatlich geförderte Pflege-Bahr. Sie ist als Grundbaustein gut geeignet, die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu ergänzen. Doch auch die Pflege-Bahr reicht mit ihren Leistungen nicht, um alle Kosten im Pflegefall abzudecken.

Deshalb raten Versicherungsexperten immer wieder zu einer ganzheitlichen Beratung. Sie muss die individuelle finanzielle Situation des Versicherten berücksichtigen und darauf aufbauend ein Konzept aus mehreren Modulen erarbeiten. Die geförderte Pflege-Bahr und die Private Pflegezusatzversicherung spielen dabei eine große Rolle.

Private Pflegezusatzversicherung sinnvoll

Wer eine umfassende Beratung wünscht, wendet sich am besten an einen Versicherungsmakler. Sie sind Experten für Versicherungsfragen und auch mit den wichtigsten Fakten vertraut.

So werden in Deutschland beispielsweise über 60 Prozent der Frauen und über 50 Prozent der Männer irgendwann zum Pflegefall. Über 30 Prozent der Menschen über 80 Jahre sind heute schon pflegebedürftig. Im Augenblick gelten 2,7 Millionen Menschen in ganz Deutschland als Pflegefall.

Vernachlässigte Vorsorge kann sich rächen

Experten gehen davon aus, dass es im Jahr 2030 etwa 3,4 Millionen sind, im Jahr 2050 liegt der Satz bereits bei 4,5 Millionen. Die Angst der Deutschen, irgendwann zum Pflegefall ist groß, wie aktuelle Umfragen immer wieder belegen, doch nur etwa vier Prozent aller Pflegeversicherten haben eine zusätzliche private Vorsorge abgeschlossen.

Im Gegensatz dazu steht die Erwartung von über 70 Prozent, so lange wie möglich zu Hause gut und liebevoll gepflegt werden zu können. Viele Versicherer stellen sich auf diese Faktenlage ein und versuchen, mit einer abgestimmten Tariflandschaft die Leistungen für die Pflege im heimischen Umfeld zu stärken.

Familienpflege oft keine Option

Über 70 Prozent der Älteren möchte zu Hause von den Angehörigen gepflegt werden. Doch dieser berechtigte Anspruch wird der Realität oft nicht gerecht. Wer diesen Anspruch stellt, sollte sich zunächst selbst zwei Fragen stellen. Gibt es einen Partner, der die Pflege übernehmen kann? Sind Kinder vorhanden, die einspringen können?

Rund 40 Prozent der Haushalte in Deutschland sind Single-Haushalte, die Geburtenrate geht weiter zurück, sie beträgt 1,39 Prozent pro Frau. Selbst wenn Partner oder Kinder vorhanden sind, wären sie oft gezwungen, kurzfristig von einer Erwerbstätigkeit in die Pflege von Angehörigen zu wechseln.

Und selbst wenn die häusliche Pflege möglich wäre, sind die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in einer Größenordnung zwischen 316 Euro und 901 Euro Pflegegeld nicht ausreichend für eine angemessene Versorgung. Diese Aspekte sind unbedingt zu berücksichtigen, wenn man sich und die Angehörigen sinnvoll für den Pflegefall absichern will.