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GKV

Krankenkassen Überschuss: Beitragssenkung oder Ausschüttung?

12. März 2012

Schenkt man aktuellen Vermutungen aus dem Umfeld des Bundesgesundheitsministeriums Glauben, dann soll der staatliche Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig dazu beitragen, die Neuverschuldung des Bundes zu reduzieren. Bereits bestehende Finanzierungszusagen für familienpolitische Leistungen der Krankenkassen sollen offenbar rückgängig gemacht werden, die Versicherten sollen für die jeweiligen Leistungen dann selbst aufkommen.

Krankenversicherung Beitragssatz 2013 soll sinken

Konkret bedeutet dass, die Gesetzlichen Krankenversicherer haben einen Teil der erwirtschafteten Milliardenüberschüsse an den Bund abzutreten. Erst in der letzten Woche hatten sie mit unerwartet hohen Überschüssen aus dem Jahr 2011 auf sich aufmerksam gemacht. Verständlich, dass solche zusätzlichen Einnahmen Begehrlichkeiten bei denen wecken, die täglich mit wachsenden Schulden zu kämpfen haben. Vor diesem Hintergrund solle nun der Steuerzuschuss des Bundes für die GKV reduziert werden. Einziges Highlight für Versicherte: Der allgemeingültige Beitragssatz in der GKV soll zum 01. Januar 2013 auf 15,4 Prozent reduziert werden.

Praxisgebühr auf dem Prüfstand

Die Konsequenzen eines reduzierten Steuerzuschusses sind für die Versicherten noch gar nicht abzusehen, könnte das doch bedeuten, dass familienpolitische Leistungen zukünftig nicht mehr in vollem Umfang finanziert werden können. Noch Mitte Februar hatte man aus dem Bundesgesundheitsministerium gehört, der Zuschuss des Bundes sei unantastbar, sei er doch die verlässliche und solide Grundlage der Finanzierung, die die GKV so dringend benötige. Für Unruhe sorgte übrigens auch die Praxisgebühr, die trotz der hohen Überschüsse der GKV weiterhin bestehen bleibt. Einzig die Pflegereform sei von der FDP weiter vorangebracht worden, hier dürfte man wohl mit Zugeständnissen von Seiten des großen Koalitionspartners rechnen.

Kürzung der staatlichen Zuschüsse auch für die Private Krankenversicherung?

Als Privatversicherter kann man die Querelen um die nächste Gesundheits- und Pflegereform nur mit einem verwunderten Kopfschütteln betrachten und froh sein, dass in der PKV alle Leistungen direkt zwischen dem Versicherten und der Krankenversicherung verhandelt werden. Eine Leistungskürzung ist ausschließlich möglich, wenn der Versicherte ihr ausdrücklich zustimmt.

Doch es bleibt die Frage, welche Änderungen sich aus der neuen Beschlusslage für die PKV ergeben. Ein reduzierter Beitragssatz auf der einen Seite und verringerte staatliche Zuschüsse aufgrund hoher Einnahmen auf der anderen Seite lassen die Vermutung aufkommen, dass auch die Private Krankenversicherung nicht lange auf die neuesten Veränderungsansätze warten muss.

Noch ist es ruhig an der Front, doch sollte es zu der befürchteten Reduzierung von Familienleistungen in der GKV kommen, weil staatliche Zuschüsse eingespart werden müssen, wird die PKV mit Sicherheit nicht ungeschoren davonkommen. Spätestens dann haben Privatversicherte mit Modifizierungen zu rechnen, die ebenfalls auf ihre Kosten gehen werden – wie auch immer die wohlklingende Formulierung dann lauten mag.