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Politik

Krankenkassen: Diabetes Teststreifen keine gesetzliche Leistung

7. März 2011

Der Sparzwang in der gesetzlichen Krankenversicherung führt immer wieder dazu, dass der Leistungskatalog reduziert wird. Wie jetzt zu hören ist, sollen nun auch die Diabetes Teststreifen für Diabetiker nicht mehr als Kassenleistung übernommen werden. Für Betroffene bedeutet dies nun höhere private Kosten.

Teststreifen für Diabetiker aus dem Leistungskatalog gestrichen

Der Gemeinsame Bundesausschuss, der in regelmäßigen Gutachten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft, hat sich nun den Teststreifen für Diabetiker gewidmet, die bisher als Kassenleistung zu bekommen waren. Wie aus einer Beschlussvorlage nun hervorgeht, sollen diese Diabetes Teststreifen nur dann noch auf Rezept verschrieben werden, wenn die Patienten mit Insulin behandelt werden.

Somit könnten alle Patienten, die an Diabetes Mellitus Typ II leiden, die Teststreifen also weiterhin kostenfrei erhalten. Lediglich die bei der GKV üblichen Rezeptgebühren müssen übernommen werden. Alle anderen Betroffenen müssten die Teststreifen somit künftig allerdings selbst finanzieren.

Kostenlose Diabetes Teststreifen nur bei Diabetes Mellitus Typ II

Grundlage für die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss ist die Tatsache, dass der Test bei Patienten, die nicht mit Insulin behandelt würden, nicht zwingend in regelmäßigen Abständen erfolgen muss. Medienberichten zufolge soll der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ab dem 17. März 2011 reduziert werden.

Ab diesem Tag kann eine Verschreibung auf Rezept also nicht mehr erfolgen. Allerdings wendet sich der Deutsche Diabetiker Bund gegen die Entscheidung des Bundesausschusses und droht sogar mit einem Veto beim Bundesgesundheitsministerium. Dieses kann dann innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist einschreiten und die Einführung verhindern.

Private Krankenversicherung erstattet Diabetes Test

Diese Regelung betrifft allerdings nur gesetzlich Versicherte. Mitglieder der privaten Krankenversicherung ( PKV ) könnten diese Leistungen nach wie vor nutzen. Privat Versicherte erhalten ihre Teststreifen also nach wie vor als Leistung ihrer Krankenversicherung, auch Rezeptgebühren müssen von ihnen nicht übernommen werden. Hier zeigen sich also wiederum die Vorteile der privaten Versicherung, die auch in zahlreichen anderen Bereichen immer wieder offensichtlich werden.