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Gesundheit

Akupunktur: Kostenerstattung durch Krankenversicherung

25. Februar 2011

Die Akupunktur gehört zur traditionellen chinesischen Medizin und wird hierzulande als alternative Heilmethode angesehen. Die gesetzlichen Krankenkassen ( GKV ) übernehmen im Vergleich zur privaten Krankenversicherung ( PKV ) meist kaum Akupunkturbehandlungen, da deren Wirksamkeit vielfach noch nicht wissenschaftlich bestätigt werden konnte. Erst kürzlich stand die Kostenerstattung für alternative Heilmethoden bei den gesetzlichen Krankenkassen auf dem Prüfstand.

Akupunktur: alternative Heilmethode aus der traditionellen chinesischen Medizin

Die Akupunktur baut auf der chinesischen Fünf-Elemente-Lehre auf. Mit Hilfe der Akupunktur-Punkte wird versucht, wichtige Punkte im Körper zu stimulieren, um eine Heilung zu erwirken. Die jeweiligen Punkte werden vom Anwender erwärmt, gleichzeitig wird eine Nadel eingestochen, die die Meridiane stimulieren kann.

Die Akupunktur geht von insgesamt 361 verschiedenen Akupuntkurpunkten aus, die für unterschiedliche Behandlungsformen genutzt werden können. Die Chinesische Medizin geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass der Körper nur dann die Selbstheilung durchführen und gesunden kann, wenn die Lebensenergie im Fluss ist und keine Störungen auftreten. Eventuelle Störungen sollen dann durch die Akupunktur behoben werden.

Wirksamkeit der Akupunktur bei chronischen Schmerzen

In einigen Bereichen wie etwa bei der Behandlung von chronischen Schmerzen im Knie oder bei Lendenwirbelsäulenleiden konnten bereits wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit erstellt werden. Aus diesem Grund werden diese Leistungen auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Weiterführende Leistungen hingegen trägt die Krankenkasse nicht.

WHO Liste für Anwendungsgebiete der Akupunktur

Allerdings veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation ( WHO )  im Jahr 2003 eine Liste mit möglichen Anwendungsgebieten der Akupunktur. Hierzu gehören unter anderem Schlafstörungen, aber auch Augenerkrankungen, Bronchialasthma und gastrointestinale Störungen können mit Akupunktur behandelt werden.

Diese Behandlungen müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen allerdings privat finanzieren. Lediglich Versicherte in der privaten Krankenversicherung können die Kosten für derartige Behandlungen bei ihrer Krankenversicherung abrechnen, sofern eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

Private Krankenzusatzversicherung für Alternative Heilmethoden

Gesetzlich Versicherte können auf Wunsch allerdings auch einen entsprechenden Versicherungsschutz nutzen. Viele private Krankenversicherungen bieten Zusatzversicherungen für den ambulanten Bereich, die auch alternative Heilmethoden beinhalten. Einige private Versicherungsunternehmen bieten sogar komplette Zusatzkrankenversicherungen für Naturheilverfahren an, die auch Akupunkturbehandlungen finanzieren.