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GKV

GKV Wahltarife vs private Zusatzversicherung

15. Februar 2011

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten zusätzlich zum Grundschutz so genannte Wahltarife an. Diese Wahltarife können individuell vereinbart und so auf den eigenen Bedarf abgestimmt werden.

Die Krankenkassen bieten dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Wahltarife, zu denen unter anderem der Selbstbehalt-Tarif, der Beitragserstattungstarif oder der Kostenerstattungstarif gehören kann. Bei all diesen Modellen können Versicherten nicht nur ihre Leistungen erhöhen, sondern auch Beiträge sparen.

Allerdings, so ein Test der Stiftung Warentest vom Januar 2011, sind diese Wahltarife für Versicherte nicht immer lohnend und können daher von den unabhängigen Testern nicht empfohlen werden.

Wahltarife der Krankenkassen mit Nebenwirkungen

So bietet der Kostenerstattungstarif der gesetzlichen Krankenkassen zwar die Möglichkeit, dass Ärzte höhere Honorare (ähnlich wie bei der privaten Krankenkasse) abrechnen können, die Rechnung des Arztes müssen gesetzlich Versicherte jedoch zunächst aus eigener Tasche finanzieren.

Wie die Barmer Ersatzkasse jetzt ermittelte, werden zudem nicht alle anfallenden Kosten von den Krankenkassen ersetzt, so dass die Versicherten in diesem Tarif etwa zwei Drittel der anfallenden Rechnungsbeträge allein finanzieren müssen. Ähnlich sieht es bei Wahltarifen mit Selbstbeteiligung aus.

Bei diesen Tarifen lockt zwar die Möglichkeit auf Beitragsersparnis, im Krankheitsfall müssen Versicherte jedoch die Kosten in Höhe des Selbstbehalts selbst tragen. Wurde der Selbstbehalt dann sehr hoch angesetzt, kann dies nicht selten zu finanziellen Problemen führen.

Wahltarife mit Status „Privatpatient“

Neben diesen, für Versicherte eher nachteiligen Wahltarifen, bieten einige Krankenkassen auch Wahltarife mit echten Zusatzleistungen an. Hierzu können der Auslandsschutz, die Unterbringung im Einbettzimmer im Krankenhaus oder aber die Chefarztbehandlung im Krankenhaus gehören.

Um diese Wahltarife anbieten zu können, arbeiten aber auch die gesetzlichen Krankenkassen mit den privaten Krankenversicherungen zusammen, die diesen Zusatzschutz ebenfalls als separate Zusatzversicherung anbieten.

AOK und DKV kündigung die Zusammenarbeit im Bereich Krankenzusatzversicherungen

Das aktuell vorherrschende Modell der Kooperation von privaten und gesetzlichen Krankenkassen scheint jedoch bald ein Ende zu haben. So kündigte etwa die AOK die Zusammenarbeit mit der DKV, da nach Aussagen der AOK derartige Zusatzversicherungen auch allein angeboten werden könnten. Als Vorbild wird hier die AOK Rheinland/Hamburg genannt, die bereits seit dem Jahr 2007 eigene Policen, unter anderem für den Zahnersatz oder aber den Auslandskrankenschutz, anbietet.

PKV sieht GKV Wahltarife als Wettbewerbsverzerrung

Die eigene Entwicklung von derartigen Zusatzversicherungen sieht die private Krankenversicherung jedoch kritisch. Sie wirft den gesetzlichen Kassen Wettbewerbsverzerrung vor, da die Tarife nicht risikoadäquat kalkuliert würden. Dass diese Kritik nicht ihrer Grundlage entbehrt, zeigte die TK zum Jahresende. Hier musste ein Tarif geschlossen werden, weil die erzielten Einnahmen nicht ausreichten, um die Ausgaben zu finanzieren.