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PKV

Continentale PKV: Kombination aus Anwartschaft und Berufsunfähigkeitsversicherung

3. Mai 2011

 

 

 

 

 

Die Continentale Krankenversicherung hat nun einen sehr interessanten PKV Tarif in ihr Programm aufgenommen – eine Kombination aus Berufsunfähigkeitsschutz sowie einer Anwartschaft. Somit haben Versicherte der Continentale Krankenversicherung die Möglichkeit auf einen Wechsel innerhalb der PKV ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Tarifkombination kombiniert BUV und Anwartschaft

Anwartschaften sowie Optionstarife gibt es in der privaten Krankenversicherung ja schon etwas länger. Die Continentale Krankenversicherung hat ihre Palette jetzt aber um eine neue Tarifkombination erweitert, nämlich eine Kombination aus Anwartschaft sowie Berufsunfähigkeitsschutz. Schließt man also einen Optionstarif wie den AV-P1 der Continentale ab, so wird der Gesundheitszustand des Versicherten quasi eingefroren und kann bei einem späteren Wechsel innerhalb der Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung verhindern. Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen sind keine Neuheit, in Kombination mit einer Anwartschaft sind sie aber so noch nie in Erscheinung getreten.

Anwartschaft erleichtert einen Wechsel der PKV

In Kombination dieser haben Tarife hat der Versicherte so die Möglichkeit, für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorzusorgen, aber trotzdem noch die Möglichkeit wieder problemlos in einen anderen Tarif zu wechseln und dies zu gleichen gesundheitlichen Konditionen.

Optionstarif mit einigen Voraussetzungen

Sofern der Versicherte einige Voraussetzungen erfüllt, ist ein Abschluss dieses Optionstarifs sicherlich sinnvoll. Sollte sich der Optionstarif auf eine Krankenvollversicherung beziehen, so  sollte ein Wechsel in die private Krankenversicherung in naher Zukunft liegen. Berufseinsteiger, deren Einkommen in einigen Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, können so gleich 2 Probleme auf einmal lösen. Sollte der Optionstarif auch für Ergänzungstarife gelten, so ist dies außerdem eine gute Gelegenheit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, ohne dafür extra eine erneute Gesundheitsprüfung abzulegen.