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AXA & Central Beitragsanpassung 2013

Beitragserhöhung 2013: Central und AXA Krankenversicherung

27. November 2012

PKV Beitragserhöhung 2013

Beitragserhöhung 2013 Central & AXA

Kunden der AXA Krankenversicherung müssen für das Jahr 2013 mit Beitragserhöhungen von bis zu 41 Prozent rechnen. Ebenfalls mit deutlichen Beitragsanpassungen in 2013 müssen Kunden der Central Krankenversicherung rechnen.

Teilweise sind die Beitragssteigerungen auf Neuverträge im Zuge der Unisex Einführung zurückzuführen. Tariferhöhungen bestehender PKV-Verträge können binnen einer Frist gekündigt werden. Teilweise lohnt ein Wechsel in einer andere private Krankenversicherung, meist jedoch der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft.

AXA: Beitragsanpassungen und Beitragsgarantie 2013

Grundsätzlich sollen die PKV Tarife der etwa 760.000 Kunden im Bestand der AXA Krankenversicherung um durchschnittlich nur zwei Prozent steigen. Wer jedoch als männlicher Versicherter im Tarif EL 400-N versichert ist, der muss ab Januar 2013 mit bis zu 40 Prozent mehr Beitrag rechnen. Versicherte der Tarife EL-N sowie EL Bonus-N erhalten seitens der AXA bis zum Ende des Jahres 2013 eine Beitragsgarantie.

Männliche Versicherte der AXA Krankenversicherung, die aufgrund einer Beitragserhöhung im letzten Jahr aus dem Tarif EL-N beispielsweise in den Tarif EL 400-N gewechselt sind, müssen nunmehr mit einer Beitragsanpassung auf dem Niveau des damaligen Tarifes rechnen. Hinzu kommt jedoch eine Erhöhung der Eigenbeteiligung um 400 EUR pro Jahr als Belastung für den einzelnen Versicherten hinzu. Im letzten Jahr wurde der Tarif EL-N um 30 Prozent nach oben angepasst. Grundlage für die Beitragsanpassung ist die Kalkulationsverordnung der privaten Krankenversicherung (PKV).

Rechnungszins der PKV: Altersrückstellungen in der Zinsfalle

Wenn der Versicherer zunächst günstige Tarife auf Basis der Kennzahlen kalkuliert hatte, die Ausgaben jedoch überproportional ansteigen, dann ist der Versicherer gesetzlich gezwungen die Beiträge anzupassen. Als weitere Problematik entpuppen sich abermals die Altersrückstellungen. Bisher wurden die angesparten Rückstellungen mit mindestens 3,5 Prozent verzinst. Nun droht jedoch eine weitere Zinsabsenkung, die eine erneute Beitragserhöhung für das nächste Jahr prognostiziert. So haben bereits die Debeka, die DKV sowie die Central Krankenversicherung eine eine Senkung des Rechnungszins auf 2,75 Prozent durchgeführt.

Versteckte Beitragserhöhung 2013 bei der Central?

Zum Jahr 2012 hatte die Central Krankenversicherung Beitragserhöhungen von durchschnittlich 12,9 Prozent erhoben. Auch im kommenden Jahr 2013 müssen Versicherte mit Beitragserhöhungen rechnen, jedoch nicht mehr in dem hohen Maße wie im letzten Jahr. Allerdings kann es zu sogenannten “versteckten Beitragsanpassungen“ kommen. Dies geschieht durch eine Erhöhung der jeweiligen Selbstbeteiligung sowie eine zeitlich befristete Gutschrift in einigen Tarifen.

Kostensteigerung durch Erhöhung der Selbstbeteiligung?

Lag die durchschnittliche Beitragserhöhung im letzten Jahr noch bei 12,9 Prozent, so liegt sie bei der Central Krankenversicherung in diesem Jahr bei nur noch durchschnittlich 5 Prozent. Lediglich für den Bereich der Einsteigertarife können Erhöhungen von bis zu neun Prozent möglich sein. Diese offiziellen Beitragserhöhungen sehen moderat aus. Da es jedoch in einigen PKV Tarifen zu einer Erhöhung der Selbstbeteiligung kommt, steigt die faktische Beitragserhöhung weiter an. Insofern sieht es so aus, als ob die Central lediglich ein Rechentrick angewandt hat, um die Beitragserhöhungen offiziell auf durchschnittlich fünf Prozent zu drücken.

Wege aus der Kostenfalle

Wer von besonders starken Beitragserhöhungen der PKV in 2013 betroffen ist, sollte einen Wechsel seiner privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen. Hier empfiehlt es sich vorerst, beim aktuellen Versicherer nach günstigeren Tarifen zu schauen. So können die Altersrückstellungen komplett behalten werden. Anderenfalls kann es sich lohnen, einen PKV Wechsel in 2013 zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu prüfen, wenn Leistungen und Preise dies rechtfertigen.

In jedem Fall erhalten Versicherte nach einer Beitragsanpassung das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung und können binnen 6 Wochen einen Krankenversicherungswechsel vornehmen. Ein ausgiebiger Vergleich der Angebote sollte vorher unbedingt vorgenommen werden.